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Der Werbe-Streit

Foto: Werbeprospekt First Avenue GmbH

Neuer Streit zwischen der SAD und dem Land. Diesmal ist auch eine Tochtergesellschaft der Athesia involviert. Es geht um den Verkauf von Werbeflächen auf und in den Bussen.

von Heinrich Schwarz

Anfang Dezember wurde die neue Partnerschaft in der Athesia-Zeitung „Dolomiten“ mit einem Artikel verkündet: „First Avenue und SAD: Der Bus als Werbefläche“. Auf dem abgedruckten Foto geben sich SAD-Chef Ingemar Gatterer und First-Avenue-Geschäftsführer Michael Hölzl die Hand.

Südtirols größtes Nahverkehrsunternehmen SAD und das Bozner Werbe-Unternehmen First Avenue GmbH, das zur Athesia-Gruppe gehört, schlossen ein Abkommen zur Vermarktung der Außen- und Innenwerbeflächen der Busse ab. „Neben den klassischen Werbeflächen können Kunden mit Bus-Digital-TV ihre Werbespots auch auf den digitalen Anzeigetafeln im Bus einspielen“, heißt es im Artikel. Insgesamt gebe es 1.200 Außen- und 500 Innenwerbeflächen auf mehr als 340 Fahrzeugen.

Kurz vor Weihnachten informierte First Avenue per Newsletter über den Start der Buchungen und die Details der Produkte.

Die Werbe-Partnerschaft im öffentlichen Nahverkehr wirft Fragen auf. Bisher war auf öffentlichen Bussen in der Regel nur auf der Rückseite eine Werbung zu sehen. Und zwar institutionelle Werbung, also etwa Sensibilisierungs-Kampagnen des Landes oder des Sanitätsbetriebes.

Die TAGESZEITUNG hat sich bei Mobilitätslandesrat Florian Mussner erkundigt, wann und von wem der Beschluss gefasst wurde, dass die Konzessionäre auf der Außenseite der Busse und innen kommerzielle Werbeflächen vermarkten dürfen.

Mussner sagt ganz direkt: „Die SAD hält sich hier nicht an die geltenden Regeln. In den nächsten Tagen werden wir der SAD deshalb eine Mahnung schicken und sie auffordern, die Regeln einzuhalten.“

Wie der Landesrat erklärt, wurde im Sommer 2018 ein neues Dekret zur Regelung über die Nutzung der Werbeflächen erlassen. „Demnach ist kommerzielle Werbung nur in Fahrzeugen erlaubt, in denen Doppel- bzw. Breitformatbildschirme installiert sind. Werbung auf der Außenseite und im Innenraum der Busse sowie auf Einzelbildschirmen ist verboten.“

Im Dekret, das der TAGESZEITUNG vorliegt, steht konkret: „Auf den Außen- und an den Innenflächen darf keine Werbung angebracht werden. Diese kann ausschließlich über die Innenbildschirme in den Verkehrsmitteln ausgestrahlt werden, und nur im Falle von Doppel- bzw. Breitformatbildschirmen.“

Im Falle von Doppel- bzw. Breitformatbildschirmen darf laut Dekret auf dem rechten Bildschirm bzw. der rechten Bildschirmseite Werbung ausgestrahlt werden (die linke Seite ist für Fahrgastinformationen reserviert). Dies allerdings nur in beschränktem Ausmaß: Das Land hat im Dekret festgelegt, dass der Busbetreiber nur für rund ein Drittel der Fahrzeit kommerzielle Werbung schalten darf. Ein Drittel muss dem Land für institutionelle Werbung zur Verfügung gestellt werden, ein weiteres Drittel ist für allgemeine Informationen wie Nachrichten und Wetterbericht reserviert.

Foto: Werbeprospekt First Avenue GmbH

Was sagt SAD-Chef Ingemar Gatterer zur Werbe-Partnerschaft, die offenbar nicht im Einklang mit dem neuen Dekret über die Nutzung der Bus-Werbeflächen ist?

Er gibt sich wie immer kampfeslustig und erklärt seine Sicht der Dinge, die – wie so häufig – deutlich von jener des Landes abweicht: „Unsere Werbeverträge wurden auf Basis des alten Dekretes über die Werbeflächen auf mehrere Jahre abgeschlossen. Laut dem alten Dekret ist Werbung auf der Außenseite der Busse sowie innerhalb der Busse für institutionelle und sozial nützliche Zwecke erlaubt. Während der Vertragslaufzeit hat die öffentliche Verwaltung die Rahmenbedingungen geändert. Wenn sie darauf besteht, das neue Dekret umzusetzen, muss sie uns Schadenersatz zahlen.“

Außerdem erklärt Ingemar Gatterer, dass die SAD das neue Dekret sowohl bei der EU-Kommission als auch bei den lokalen Gerichten angefochten hat. „Dass die Werbeschaltungen auf den Bildschirmen zu je einem Drittel auf den Konzessionär, Informationen/Nachrichten sowie auf institutionelle Werbung aufgeteilt wurden, ist nämlich de facto eine Enteignung und nicht zulässig“, so der Mehrheitsaktionär der SAD.

Wie Gatterer ausführt, habe das Land die Zuständigkeit für die Werbeflächen zu einem wesentlichen Teil an die Inhouse-Gesellschaft Südtiroler Transportstrukturen AG (STA) delegiert. Laut Landesgesetz könne die STA Werbeflächen im Zusammenhang mit den von ihr verwalteten Fahrzeugen oder Zügen verkaufen. „Die STA verwaltet selbst aber keine Fahrzeuge. Demnach hatte die Landesregierung laut eigener Gesetzgebung nicht die Befugnis, über Werbeflächen der SAD zu verfügen und der STA zu übertragen. Außerdem verstößt die Landesregierung damit gegen das EU-Wettbewerbsrecht, weil sie eine Gesellschaft, die ihr gehört, begünstigt“, meint Ingemar Gatterer, der hinzufügt: „Wir haben von der EU-Kommission schon ein Schreiben erhalten, dass sich die zuständige Abteilung der Sache annimmt. Ich gehe davon aus, dass es in Kürze ein Gespräch geben wird.“

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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