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Gierige Badante

Eine russische Pflegerin, die einer betagten Frau 48.000 Euro abknöpfte, ist am Landesgericht in Bozen verurteilt worden.

Die beiden Frauen, eine betagte Frau mit Alzheimer und eine 61-jährige russische Pflegerin, lebten gemeinsam in einer Wohnung in St. Vigil in Enneberg. Es gab Probleme, sodass die Tochter der Betreuten die „badante“, die monatlich tausend Euro verdiente, entließ.

Im dazugehörigen Streitfall vor dem Arbeitsrichter wurde deutlich: Es fehlte Geld, insgesamt 54.000 Euro. Die Überprüfung durch die Finanzwache Bruneck im Rahmen eines Strafverfahrens ergab, dass der Betrag auf dem Konto der russischen Pflegerin gelandet war.

Gierige „badante“.

Die Frau hatte, ohne dass der Vormundschaftsrichter und der Sachwalter etwas merken, während des Zeitraums 2009 bis 2013 zumeist kleinere Beträge (bis höchstens 1.200 Euro) vom Konto der an Alzheimer leidenden Frau auf ihr eigenes transferiert. Letztere ist inzwischen verstorben.

Und die „badante“ wurde nun am Landesgericht im Rahmen eines verkürzten Verfahrens von Vorverhandlungsrichter Emilio Schönsberg zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten wegen Übervorteilung einer wehrlosen Person verurteilt. Zunächst hatte die gebürtige Russin die Geldtransfers damit gerechtfertigt, dass sie Einkäufe für die Betreute habe tätigen müssen.

Doch dafür fand sich auf ihrem Konto keinerlei Nachweis.

Die 61-Jährige wurde außerdem verurteilt, den Erben der Verstorbenen 48.000 Euro Schadenersatz zu zahlen. Die Schadenssumme hat sich wegen Verjährung inzwischen auf diesen Betrag reduziert.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (7)

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  • andreas

    Es ist nicht gerade sinnvoll der Badante eine Vollmacht über das Konto zu geben und auch sollte es nicht so schwierig sein, die Kontobewegungen zu kontrollieren, online geht es von jedem Ort der Welt.
    Geld für allfällige Ausgaben kann man monatlich überweisen oder vorbeibringen.
    Dafür müsste man sich aber wohl oder übel ab und zu um die Eltern kümmern.
    1.000 Euro ist auch nicht die Welt, die derzeitigen Tarife für 24h sind jedenfalls bei ca. 1.400 Euro.

    Aber schön, wenn die Erben sich jetzt Zeit nehmen.

  • robby

    wenn der Vormundschaftsrichter und der Sachwalter das Fehlen von 54.000 Euro nicht auffielen dass stellt sich die Frage nach deren Daseinsberechtigung.

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