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„Mitschuld am Unglück“

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Der Fall Romano Campiti: Der Direktor der Sextner Dolomiten AG, Mark Winkler, ist wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden.

Im Fall des 14-jährigen Romano Campiti aus Rom, der im März 2012 bei einem Rodelunglück in Sexten ums Leben kam, wurde das Urteil gegen den Direktor der Sextner Dolomiten AG, Mark Winkler, bestätigt.

Nachdem er in zwei Instanzen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden war, hatte Winkler Beschwerde am Kassationsgerichtshof eingelegt, der den Fall an das Oberlandesgericht in Trient zurückverwies.

Die Richter in Trient bestätigten nun die beiden erstinstanzlichen Urteile:

Laut Gericht wäre der tödliche Rodelunfall vermeidbar gewesen, wenn die Verantwortlichen für die Rodelbahn ihre Pflicht erfüllt hätten. Für die Richter hat Mark Winkler also Mitschuld am Tod des 14-jährigen Römers.

Der Jugendliche war am 1. März 2012 – einen Tag vor seinem 15. Geburtstag – auf der Rodelbahn Rotwand in Sexten mit seiner Rodel über die Piste hinausgeraten, einen Abhang hinuntergestürzt und gegen einen Baum geprallt. Romano Campiti verstarb noch an der Unfallstelle.

Für den Tod von Romano Campiti wurden neben Mark Winkler auch der Sicherheitsbeauftragte für die Rodelbahn, Rudolf Egarter, und der Skilehrer Alessio Talamini, der den Jungen begleitet hatte, verurteilt.

Die Beschwerden Egarters und Talaminis hatte der Kassationsgerichtshof abgewiesen.

Die drei Verantwortlichen wurden wegen fahrlässiger Tötung jeweils zu einem Jahr und drei Monaten Haft verurteilt. Bedingt.

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