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„Nein zum Haushalt“

Die SVP hat in der Vertrauensabstimmung zum Haushaltsgesetz in Rom mit einem klaren Nein gestimmt. Die Regierung riskiere eine zu große Neuverschuldung.

„Wir sind besorgt, da die Regierung mit dem Haushalt 2019 kein Wirtschaftswachstum fördert, sondern eine Neuverschuldung auf Kosten der nächsten Generationen riskiert“, begründete die SVP-Fraktionssprecherin in der Abgeordnetenkammer Renate Gebhard die klare Neinstimme der Südtiroler Volkspartei bei der Vertrauensabstimmung zum Haushaltsgesetz 2019 am Freitag.

„Es ist positiv zu bewerten, dass die Regierung jetzt nach langen gegenteiligen Aktionen endlich doch noch den Dialog mit Europa sucht und auf eine einvernehmliche Lösung im Haushaltsstreit hinarbeitet“, erklärte die SVP-Fraktionssprecherin Renate Gebhard bei ihrer Stimmabgabeerklärung in der römischen Abgeordnetenkammer. „Dennoch sind wir sehr besorgt darüber, dass mit dem Haushalt 2019 kein Wachstum gefördert, sondern vielmehr eine riskante Neuverschuldung geplant wird“, so Gebhard im Namen der Südtiroler Abgeordneten Manfred Schullian und Albrecht Plangger. „Ausbaden müssen dies dann die Generationen nach uns – und das sind keine Wahlversprechen wert“, bewertet die Parlamentarierin das Verhalten der Regierung als „nicht fair gegenüber unseren Kindern und Kindeskindern.“

„Für die  Reduzierung des Haushaltsdefizites auf 2 % des BIP – wie es die EU-Kommsision verlangt – braucht es ca. 7 Mrd. €, die Regierung ist sich noch nicht darüber einig, wie genau sie diese Einsparungen erreichen will. Fakt ist, dass sie zum Erreichen dieses Zieles bei den Eckpfeilern des Haushaltsgesetzes ansetzen muss, sprich dem Grundeinkommen und den Frühpensionierungen (sog. Quote 100), die einen Großteil des gesamten Budgets ausmachen. Mit kleinen kosmetischen Einsparungen ist hier nicht geholfen“  betont Renate Gebhard. „Insofern ist die bisherige Diskussion zum Haushaltsgesetz völlig surreal, da die geplanten Einsparungen erst bei der 2. Lesung im Senat diskutiert werden sollen“, so Gebhard.

Dann wird der Haushaltsentwurf an den Senat weitergeleitet, welcher ihn innerhalb 18.12.2018 genehmigen muss. Am 19.12.2018 wird die EU den neuen Text begutachten und über die Einleitung eines eventuellen Vertragsverletzungsverfahrens entscheiden.

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