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Die Kuh-Anklage

Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlung zu den 18 Kühen abgeschlossen, die im Mai auf einem Bauernhof in Schmuders kläglich verendet sind. Sie will gegen den Bauer Anklage wegen Tötung von Tieren nach Strafrechtsartikel 544 erheben.

Von Thomas Vikoler

Tiere hatten in der italienischen Strafgesetzgebung bis zum Jahre 2004 einen sehr beschränkten Schutzstatus. Mit dem neuen Tierschutzgesetz, 2012 zusätzlich verschärft, hat sich das geändert.

Neu eingeführt wurde, unter dem Abschnitt der „Delikte gegen die Gefühle von Tieren“, Artikel 544, der das Töten von Tieren unter Strafe stellt. Darauf stehen Haftstrafen von vier Monaten bis zwei Jahre Haft.

Eine Haftstrafe in diesem Rahmen droht nun einem 57-jährigen Landwirt aus Schmuders in der Gemeinde Pfitsch. Es ist jener Mann, der es zuließ, dass Anfang Mai dieses Jahres in seinem Stall 18 seiner eigenen Kühe verendeten.

Amtstierarzt Alberto Covi bot sich beim Lokalaugenschein ein schreckliches Bild: 18 Kühe lagen tot in einem Stall, in dem Kuhmist und Jauche bis auf eine Höhe von 80 Zentimetern angestiegen waren. Die Kühe waren entweder verhungert oder in ihren eigenen Exkrementen ertrunken.

Der Bauer musste sich seit mehreren Wochen nicht um sie gekümmert haben. Der Mann litt, das ist aktenkundig, an einem Alkoholproblem und war deshalb nicht in der Lage, sich um die Tiere im Stall zu kümmern.

Das Alkoholproblem ist im Strafverfahren gegen ihn, das nun formell abgeschlossen wird, freilich kein mildernder Umstand oder gar Rechtfertigungsgrund.

Die Staatsanwaltschaft will gegen den 57-jährigen Bauer aus Schmuders Anklage wegen Tötung von Tieren (in 18 Fällen) nach Strafrechtsartikel 544 zu erheben. Dazu wegen einiger Verwaltungsvergehen wegen Verletzung von Hygiene-Bestimmungen.

Der Tatverdacht der Tiermisshandlung wurde überraschend – wegen fehlenden Vorsatzes – fallengelassen. Neun Kühe hatten die Wochen im Horror-Stall überlebt und wurden später versteigert.

Der Bauernhof in Schmuders müsste weiterhin beschlagnahmt sein, denn laut Gesetz gilt eine Beschlagnahmeverfügung, wie sie Anfang Mai erlassen wurde, für ein gesamtes Jahr.

Bemerkenswert ist, dass der Bauer sich bisher nicht für die gegen ihn laufende Ermittlung (und nun vorprogrammierte Angeklagte) interessiert hat. Er wurde bisher von einem Pflichtverteidiger vertreten.

Kommt es zu einem Hauptverfahren, dürften sich mehrere Tierschutzorganisationen um eine Teilnahme als Zivilpartei bemühen. Der Fall auf Schmuders/Pfitsch sorgte italienweit für Schlagzeilen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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