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„Wir zuerst“, sagt man nicht

Paolo Valente

Caritas-Direktor Paolo Valente sagt: Aussagen wie „Wir zuerst“ stünden im Gegensatz zur Botschaft des Evangeliums.

Vor 70 Jahren wurde die allgemeine Erklärung der Menschenrechte unterzeichnet. Caritas-Direktor Paolo Valente nimmt dies zum Anlass, um den Respekt vor den Menschenrechten einzufordern.

„Sich mit der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zu befassen heißt auch, zu prüfen, ob die eigene Kultur und Lebensweise dieser Erklärung gerecht wird. In der Präambel der Menschenrechtserklärung wird betont, dass die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet“, so der Caritas-Direktor.

Die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte hätten in der Geschichte immer wieder zu Akten der Barbarei geführt, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen. Umso wichtiger sei es, sich mit der Menschenrechtserklärung auseinanderzusetzen und sich zu fragen, ob heute, 70 Jahre nach der Unterzeichnung, die Würde und die Rechte aller Menschen anerkannt und gewahrt werden: weltweit, in Europa und auch hierzulande.

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“: Dieser Satz im Artikel 1 der Menschenrechtserklärung sei die Grundlage für eine gemeinsame Vision von einer Menschheit, die fähig ist, Eigeninteressen, Nationalismen, Souveränismus und jede Art von Egoismus an zweite Stelle zu setzen, so Valente.

„Aussagen wie ‚Wir zuerst“ stünden im Gegensatz zur Botschaft des Evangeliums, aber auch im Gegensatz zu den Grundwerten der Europäischen Union: Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Menschenrechte, so Valente. Das betone auch der Bischof immer wieder.

Die Rechte aller könnten nur dann respektiert und umgesetzt werden, wenn jede und jeder Verantwortung dafür übernimmt. Das werde auch im Artikel 29 der Menschenrechtserklärung deutlich: „Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.“

In der Verfassung der italienischen Republik werde die notwendige Vereinigung von Rechten und Pflichten mit dem Wort „Solidarität“ beschrieben. Im Artikel 2 stehe wörtlich: „Die Republik anerkennt und gewährleistet die unverletzlichen Rechte des Menschen, sei es als Einzelperson, sei es innerhalb der gesellschaftlichen Gebilde, in denen sich seine Persönlichkeit entfaltet, und sie fordert die Erfüllung der unabdingbaren Pflichten politischer, wirtschaftlicher und sozialer Solidarität.“

„In einer Zeit, in der die Gefahr immer größer wird, dass die Menschenrechte nicht mehr allgemein anerkannt werden, appelliert die Caritas an den Geist der Menschlichkeit, an die Verantwortung der einen gegenüber den anderen, an eine Politik zur Förderung des Gemeinwohls und an die volle Solidarität unter Völkern, Generationen und unter den einzelnen Menschen“, so Valente abschließend.

 

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