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Ungleiche Behandlung?

Die Süd-Tiroler Freiheit fühlte sich im Wahlkampf benachteiligt: Weil die Pustertaler Zeitung ihr verwehrte, was sie der Volkspartei erlaubte, hat die Süd-Tiroler Freiheit den Fall beim Kommunikationsbeirat gemeldet.

von Silke Hinterwaldner

Spätestens nach geschlagener Wahl werden die vielen bunten Prospekte endgültig entsorgt. Dann landet die Wahlwerbung im Müll.

Aber manchmal zeitigt ein Wahlkampf auch Folgen. Das haben die Süd-Tiroler Freiheit, die Pustertaler Zeitung und Roland Turk als Vorsitzender des Kommunikationsbeirates dieses Mal am eigenen Leib erfahren.

Aber der Reihe nach: In den wenigen Tagen und Wochen vor dem Termin für die Landtagswahlen sind die guten Plätze heiß begehrt. Das bedeutet: Eine kleine Werbefläche auf der Titelseite der Bezirkszeitung ist plötzlich hart umkämpft, besonders beliebt bei Parteien und Kandidaten sind auch so genannte Beihefter, also Broschüren, die direkt auf der Titelseite befestigt werden.

Um den Run auf die Titelseite auszubremsen und wohl auch um nicht den Eindruck zu erwecken, man sei eine Parteizeitung, hat sich die Pustertaler Zeitung in den vergangenen Jahrzehnten stets an eine Maxime gehalten: Die Titelseite bleibt frei von Wahlwerbung.

Das hatte man auch den Vertretern der Süd-Tiroler Freiheit vor der Wahl gesagt. Damit mussten sich Sven Knoll & Co abfinden. Aber plötzlich, in der letzten Ausgabe vor der Wahl, hatte die Volkspartei trotzdem einen Beihefter auf der Titelseite der  PZ bekommen.

Die Süd-Tiroler Freiheit fühlte sich ungerecht behandelt und machte Meldung beim Landesbeirat für das Kommunikationswesen als höchster Instanz für die Einhaltung der Par Condicio in Wahlkampfzeiten. Zur Erläuterung: Der gleichberechtigte Zugang aller Parteien und Kandidaten zu Medien im Wahlkampf ist streng gesetzlich geregelt. Das Gesetz dazu stammt aus dem fernen Jahr 2000.

„Grundsätzlich“, sagt Roland Turk, „ist die gesetzliche Regelung absolut erneuerungsbedürftig. In den vergangenen Jahren hat sich im Medienbereich sehr viel verändert. Dem sollte man Rechnung tragen.“ Aber so lange das Gesetz gilt, muss es auch befolgt werden.

Für Roland Turk und seinen Landesbeirat für Kommunikationswesen bedeutet dies, dass bei einer wichtigen Wahl zumindest zwei bis drei Anzeigen auf ihren Schreibtisch flattern. Telefonische Beschwerden allerdings gibt es Dutzende: Parteien fühlen sich von Zeitungen, Pressebüros, Radiosendern oder TV-Redaktionen benachteiligt oder Kandidaten weisen auf Ungerechtigkeiten hin. Meistens, sagt Turk, versuche man das Problem schnell zu lösen und einen Ausgleich noch vor der Wahl zu schaffen. Damit könne man die Gemüter am besten beruhigen.

Im Fall der Pustertaler Zeitung und der Süd-Tiroler Freiheit allerdings ist das anders: Weil es kurz vor der Wahl nicht mehr möglich war, einen Ausgleich zu schaffen, wird sich die oberste Behörde in Rom und Neapel (Agcom) in den kommenden Wochen eingehend mit dem Fall befassen. „Dabei ist der Ausgang des Verfahrens nicht vorhersehbar“, sagt Roland Turk. Sein Landesbeirat für Kommunikationswesen hatte zwar die Aufgabe, die Darstellung der Streitparteien einzuholen und eine Einschätzung abzuliefern, aber die Entscheidung wird andernorts gefällt.

In der Zwischenzeit scheint der Wahlkampf fast vergessen. Und auch der Kampf um die besten Werbeflächen spielt mittlerweile keine Rolle mehr. Aber spätestens beim nächsten Wahlkampf  werden sich Kandidaten und Journalisten wieder über die Par Condicio den Kopf zerbrechen.

 

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