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Raser in der Falle

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Der Unbekannte, der in achteinhalb Minuten von Bozen nach Klobenstein gedonnert ist, konnte identifiziert werden. 

Zwecks Wahrheitsfindung betreibt die Justiz zuweilen einen erheblichen Aufwand.

Saverio Paolino, Vize-Brigadier des Carabinieri-Labors RIS in Parma, hat im Auftrag von Strafrichter Carlo Busato ein Gesichtserkennungsgutachten erstellt: Es geht um den mutmaßlichen Fahrers eines PKW, der im August 2014 in achteinhalb Minuten von Bozen nach Klobenstein gefahren ist.

Eine irre Autofahrt, die auf Youtube landete – und bei der Staatsanwaltschaft, die Anklage wegen einer rechtswidrigen Wettfahrt auf einer öffentlichen Straße erhob. Dafür drohen eine Geldstrafe von 5.000 bis 20.000 Euro und ein längerer Führerschein-Entzug.

Gutachter Paolino kam jedenfalls nach einer Analyse der Umrisse einer auf die Frontscheibe des PKW reflektierten untere Gesichtshälften zum Schluss, dass es sich bei dem Fahrer um den Angeklagten handelt. Und dass das Fahrzeug Geschwindigkeitsspitzen von bis zu 132 Stundenkilometern erreichte.

Fabrizio Francia, der Anwalt des Angeklagten, sagt dennoch, dass es keinen Beweis für ein illegales Autorennen gebe. Auch wenn der vermeintliche Gegner, ein Motorradfahrer, seine Schuld bereits indirekt eingestanden hat.

Das Urteil zu diesem kuriosen Fall soll am 23. Jänner ergehen.

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