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Gefährliche Avancen

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Ein 27-jähriger Mann steht vor Gericht, weil er einem Minderjährigen via Internet Geld für Sex bot. Nun möchte er Sozialdienst leisten.

von Thomas Vikoler

Die schulischen Leistungen des damals 14-Jährigen nahmen ab, er ritzte sich in den Unterarm, zu Hause verhielt er sich auffällig. Mehr als eine pubertäre Verwirrung. Das alles ließ bei der Mutter die Alarmglocken schrillen. Sie stellte ihren Sohn zur Rede und er offenbarte ihr: Ich habe im Internet Kontakt mit einer Person, die mir Geld geboten hat. Für Sex. Von 20 bis 50 Euro.

So nahm die Ermittlung der Postpolizei, die bald zur Identifizierung eines heute 27-jährigen Südtiroler führte, seinen Lauf. Der Tatverdacht: Verlockung eines Minderjährigen nach Strafrechtsartikel 609undicies.

Es zeigte sich, dass der Tatverdächtige im Herbst 2015 über Facebook Kontakt mit dem Schüler aufgenommen hatte. Beide stammten aus demselben Ort. Bald tauschten sie sich, immer über Facebook, die Handynummern aus.

Es entwickelte sich, diesmal über WhatsApp, ein reger Kontakt zwischen dem Erwachsenen und dem 14-Jährigen. Und in der von der Postpolizei sichergestellten Korrespondenz sind Sätze enthalten, die für die Staatsanwaltschaft Bozen eindeutig den Tatbestand der Verlockung eines Minderjährigen erfüllen. Der damals 24-Jährige sprach von gemeinsamen Treffen, sexuellen Handlungen und von Geld.

Eigentlich eine Anstiftung zur Prostitution eines Minderjährigen.

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