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„Beschämender Entscheid“

Der Verfassungsgerichtshof hat eine Grundsatzentscheidung zum Thema Ortsnamen getroffen, die in Südtirol für Zündstoff sorgen dürfte.

Das Portal „Brennerbasisdemokratie“ spricht von einem „beschämenden Entscheid“.

Um was geht es?

Das italienische Verfassungsgericht hat festgelegt, dass die Gemeinde Sèn Jan (die im vergangenen Herbst nach der Fusion der Gemeinden Pozzi und Vigo die Fassa entstanden ist) künftig auch eine italienische Ortsbezeichnung (San Giovanni) braucht.

Das Höchstgericht hat damit  eine Grundsatzentscheidung in Sachen Ortsnamengebung getroffen: Demnach dürfe die Vorherrschaft der italienischen Sprache — als alleinige Staatssprache und alleinige Sprache des Verfassungssystems — durch den Minderheitenschutz nicht infrage gestellt und die italienische Mehrheitsbevölkerung nicht benachteiligt werden.

Es wurde also das Prinzip der zweisprachigen Ortsnamen festgeschrieben.

Dieses Prinzip gelte ausdrücklich auch für die Ortsnamengebung und dürfe niemals dazu führen, dass eine Minderheitensprache alternativ zur italienischen benutzt wird, so das Verfassungsgericht.

Außerdem sei das Primat der italienischen Sprache entscheidend für die fortwährende Weitergabe des historischen Erbes und der Identität der Republik – und entscheidend für die Gewährleistung des Fortbestandes der italienischen Sprache an sich.

Der Kommentar von „Brennerbasisdemokratie“:

„Was ist das für ein ,Verfassungssystem‘, das solche Urteile hervorbringt? Was soll das für eine bemitleidenswerte Identität sein, die sich von einer kleinen Minderheit wie der ladinischen und einem Ortsnamen gefährdet sieht? Und was können wir uns von einem Staat erwarten, der gleichberechtigte Mehrsprachigkeit so fürchtet und daher vehement bekämpft?“

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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