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Toter Prozess

Weil der erschwerende Umstand der Planung der Tat in der Anklage nicht näher ausgeführt ist, wird der Schwurgerichtsprozess im Mordfall Kurt Huber abgeblasen. Für die (abwesende) Angeklagte Dzenana Mangafic’ ändert das vorerst wenig.

Von Thomas Vikoler

Der Prozess stirbt, bevor er richtig losgeht. Es dauert ziemlich genau eine Dreiviertelstunde, bis er unterbrochen wird. Um knapp drei Stunden später, nach einer ausführlichen Beratung des Schwurgerichts hinter verschlossenen Türen, endgültig versenkt zu werden.

Ein kleiner Coup des jungen Verteidigungsteams (Andreas Tscholl, Daniel Duregger, Angelo Polo) der Angeklagten Dzenana Mangafic’.

Die 58-jährige Bosnerien, der vorgeworfen wird, im Dezember 2016 ihren Ehemann Kurt Huber erstochen zu haben, ist bei dieser Auftaktverhandlung am Montag vor einem Schwurgericht unter Vorsitz von Carlo Busato, nicht anwesend. Ihre Verteidiger kündigen an, dass ihre in Trient inhaftierte Mandantin während der Beweisaufnahme vor Gericht erscheinen werde.

Doch die ist erst einmal abgeblasen. Das Schwurgericht kommt aufgrund eines Einwandes der Verteidigung zum Schluss, dass die Anklage nicht präzise genug formuliert ist. Genauer: Der erschwerende Umstand der Planung der Tat – neben den vermeintlich niedrigen Beweggründen der Angeklagten.

Doch genau hier finden die Verteidiger Widersprüche. Zuallererst: Wie kann jemand eine Tat geplant haben, die er im Affekt, aus einem nichtigen Impuls heraus, begangen hat? Davon geht die Anklage nämlich aus. Für ein anderes Motiv – etwa finanzielle Gründe – fanden die Ermittler keinerlei Hinweise.

Der Umstand, der den Prozess nach wenigen Stunden beendet, ist aber ein anderer: In der Anklage (und auch in den Prozessakten) ist nicht spezifiziert, worin die beanstandete Planung des Mordes an Kurt Huber bestand.

Die Staatsanwaltschaft liefert die Begründung nach dem Einwand der Verteidigung beim Prozessauftakt mündlich nach: Dzenana Mangafic’ habe, indem sie ein Medikament absetzte, Kurt Huber praktisch abwehrunfähig gemacht. Der entsprechende Antrag auf Abänderung der Anklage bei laufendem Hauptverfahren wird vom Schwurgericht später aber abgelehnt. Die Verteidigung habe von Anfang an genau wissen müssen, was der Angeklagten vorgeworfen wird.

Deswegen gehen die Akten zum Strafverfahren nun zurück an den Voruntersuchungsrichter. Der kann entweder selbst eine Anklage anordnen, oder die Staatsanwaltschaft anweisen, diese abzuändern (was aller Voraussicht nach geschehen wird).  In Rund einem Monat dürfte ein neuer Antrag auf ein Sofortverfahren (ohne Vorverhandlung) folgen.

Für Dzenana Mangafic’ ändert das vorerst wenig. Sie muss bis auf weiteres in U-Haft bleiben. In Erwartung ein neues Schwurgericht und einen neuen Prozesstermin.

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