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Vertagte Luxusrenten

Die Rekurse der Altmandatare in der Leibrenten-Causa ziehen sich weiter in die Länge: Das Verfassungsgericht hat den für den 4. Dezember angesetzten Verhandlungstermin auf das Frühjahr 2019 verschoben.

Von Matthias Kofler

Das römische Verfassungsgericht hat den Verhandlungstermin zu den Leibrenten-Rekursen der Altmandatare vom 4. Dezember auf den 19. März 2019 verschoben. Damit zieht sich der seit dem Herbst 2014 laufende Gerichtsstreit zwischen der Region Trentino-Südtirol und rund 60 ehemaligen Abgeordneten weiter in die Länge.

Es geht dabei um die vom Regionalrat im Juli 2014 verabschiedete Neuregelung der Leibrenten, mit der die im Zuge der Thaler-Reform von 2012 an die Ex-Mandatare ausbezahlten Renten-Vorschüsse um durchschnittlich 30 Prozent gekürzt worden waren.

Der Hintergrund: Am 7. Februar dieses Jahres hat der für das Verfahren zuständige Richter am Landesgericht Trient, Roberto Beghini, den Fall von Alt-Senator und Alt-Landesrat Luis Kofler an das Verfassungsgericht zur Entscheidung weitergeleitet. Es handelt sich dabei um einen von 40 gleich gelagerten Rekursfällen, in denen eine Abgeltungszahlung für die Kürzung der Leibrente ausbezahlt wurde, zu einem Teil durch Überweisung auf das Konto, zu 60 Prozent hingegen als Veranlagung auf sechs Jahre im so genannten Family Fonds. Erst danach können die Anteile schrittweise in weiteren vier Jahren behoben werden.

Richter Beghini begründete seine Entscheidung, das Verfahren ans Verfassungsgericht weiterzuleiten, mit den Verfassungsartikeln 3 und 134. Vor allem beanstandete er den seiner Meinung nach verletzten Grundsatz des Verbots der Nichtrückwirksamkeit. Kürzungen können rückwirkend nur im Falle einer „aussichtslosen finanziellen Situation“ erfolgen, nur einmalig für eine begrenzte Zeit und nur in einem vernünftigen Maß und nur für alle Steuerzahler.

Das neue Leibrentengesetz vom Juli 2014 verletzt diese engen Beschränkungen laut den Altmandataren gleich zweifach: Die Region hatte nie einen finanziellen Notstand, sondern stets Überschüsse, und die Rückforderungen betreffen einen vom Regionalrat selbst als „unwiderruflich“ erklärten Vertrag mit jedem Altmandatar, missachtet also den Tatbestand eines „abgeschlossenen Rechtsgeschäftes“. Dies sah Richter Beghini als verfassungswidrig an. 40 Altmandatare wären demnach von ungerechtfertigten Kürzungen betroffen.

Auch Massimo Morandini, der die restlichen 22 Rekurse der Altmandatare (und deren Witwen) betreut, hat am 24. Mai das Verfahren aufgrund von verfassungsrechtlichen Bedenken an den Verfassungsgerichtshof weitergeleitet. Anhand von vier exemplarischen Fällen betreffend die ehemaligen Kammerabgeordneten Siegfried Brugger und Hubert Frasnelli sowie die Witwen Rubner und Dalsass machte der Richter deutlich, warum die Pensionskürzungen seiner Meinung nach nicht rechtens sein könnten – ausdrücklich auch mit Berufung auf europäisches Recht.

Es ging dabei um die Neuregelung der Leibrenten von 2014, die eine zusätzliche Kürzung der Politikerpensionen vorsah, die zusammengenommen über 9.000 Euro brutto im Monat ausmachen. Der Betrag, der darüber hinausgeht, wird laut Regionalgesetz von 2014 von der regionalen Leibrente abgezogen, was zum Beispiel im Fall Brugger zu einer Reduzierung der regionalen Leibrente auf nur noch 139 Euro brutto führt.

Am 19. März des kommenden Jahres wird die Consulta in Rom folglich über alle Rekurse befinden – es sei denn, die Verhandlung wird erneut verschoben.

Franz Pahl, der Chef der Altmandatare, betont, dass die Rekurse gegen die Rentenkürzungen „im Interesse aller“ seien: Von Anfang an erklärte die Vereinigung: Es geht um die Rechtssicherheit, darum müssen unverzichtbare rechtsstaatliche Grundsätze als Fundament des gesellschaftlichen Zusammenlebens und des Schutzes vor Willkür respektiert werden. Sonst droht der Zusammenbruch der Rechtssicherheit zum Schaden aller. Das ist auch für jeden Bürger von Belang. Wenn das Prinzip einmal gebrochen ist, dann sind auch die Normalpensionen der Bürger nicht mehr vor dem Zugriff des Staates sicher. Die Rekurse liegen nun beim Verfassungsgericht. Dieses hat folgenschwer zu entscheiden. Man wird den Rekursstellern einmal noch sehr dankbar sein.“

Schon jetzt haben die Gerichtsverfahren in der Renten-Causa den Steuerzahler weit über 300.000 Euro gekostet

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