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Geschützte Daten

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Die erste und wichtigste Schutzinstanz der persönlichen Daten das sind wir, in eigener Person. Dies ist das Resümee einer Tagung in Bozen.

Die erste und wichtigste Schutzinstanz der persönlichen Daten das sind wir, in eigener Person.

Dieses Resümee zogen verschiedene Experten, die in Bozen im Rahmen einer von der Abteilung Europa und der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) organisierten Tagung zur neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung referierten.

Die Verordnung gilt seit Mai 2018 in allen 28 EU-Staaten, und hat erstmals ein einheitliches Schutzniveau für alle BürgerInnen Europas geschaffen, und zwar gegenüber allen in Europa tätigen Akteuren.

Die Datenschutz-Grundverordnung hat das etwas verstaubte – fast lästige – Thema „Datenschutz“ wieder aufs Tapet gebracht. Und daraus folgend sind bei vielen von uns eine Menge Fragen aufgetaucht: Wer hat überhaupt Daten von mir? Was bewirkt das? Welche Rechte habe ich? Wie übe ich diese aus?

Mit der DSGVO will der europäische Gesetzgeber allen BürgerInnen die Instrumente geben, um die Antworten auf all diese Fragen finden zu können. Martha Gärber, Direktorin der Abteilung Europa des Landes, sieht in den neuen Normen einen Meilenstein für die Rechte der BürgerInnen.

„Datenschutz, erklärt Johann Maier vom Österreichischen Datenschutzrat, „ist weiterhin die Regel, und Datenverarbeitung bleibt die die Ausnahme“. Und diese darf nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen (Sparsamkeit, Zweckbindung, …) und aus ganz bestimmten Gründen (gesetzliche Auflage, freiwillige Einwilligung, …) erfolgen. Dabei muss darüber in einfacher und leicht verständlicher Sprache informiert werden. Die große Neuheit ist dabei das Konzept des „Marktortprinzips“: stark vereinfacht ausgedrückt bewirkt dieses, dass alle Firmen, die an BürgerInnen Europas Dienste anbieten (entgeltlich und unentgeltlich), die Verordnung auch einhalten müssen, unabhängig davon, ob eine Niederlassung in der EU besteht oder nicht. Im Klartext: auch Big Data muss sich an die DSGVO halten.

Luana Patti vom italienischen Garanten für die Privacy erklärte, dass das neue Regelwerk auch für die Aufsichtsbehörden Europas Verbesserungen gebracht habe: diese sind nun alle mit denselben Befugnissen ausgestattet sowie besser vernetzt. Die Entscheidung der Behörde eines Landes soll auch für die anderen Länder richtungsweisend sein. Jedoch sind wir selbst die allerersten Garanten für unsere Privatsphäre – der sorgfältige Umgang mit allen Daten ist unumgänglich, denn so kann sich z.B. vorschnelles Unterzeichnen bereits vorab angekreuzter Zustimmungen durch eine Flut von Werbeanrufen rächen.

Hauptwachtmeister Campisi von der Bozner Postpolizei riet den zahlreich anwesenden SchülerInnen, gerade beim Verwenden von sozialen Netzwerken stets den gesunden Hausverstand zuzuschalten. „Einmal im Netz, für immer im Netz“ fasste er zusammen – Inhalte, die veröffentlicht wurden, lassen sich nur schwer wieder dem Zugriff anderer entziehen. Das Gleiche gilt für Fotos, die über Messaging-Dienste geteilt werden: man sollte sich bewusst sein, dass der Empfänger dann über dieses Foto frei verfügen kann, und dass das Zuschicken von Fotos mit kompromittierendem Inhalt unter Umständen in eine Erpressung ausarten könnte.

„Der Datenschutz ist nicht nur ein weiterer Bereich des Verbraucherschutzes“ fasst VZS-Geschäftsführer Walther Andreaus zusammen. „Datenschutz betrifft alle Aspekte des Verbraucherdaseins, von unerwünschter Werbung bis hin zu Bankfragen. Durch die neue Verordnung sind hier für die VerbraucherInnen bessere Instrumente geschaffen worden, um die ihnen zugesicherten Rechte auch durchzusetzen.“

Jedoch hapert es an der Information. In einer Live-Umfrage während der Tagung gaben 57% der Befragten an, nicht gut zur neuen DSGVO informiert worden zu sein. Dies erklärt wohl auch, warum 62% der Anwesenden sich dafür aussprachen, dass Unternehmen und Verwaltungen bei Verstößen gegen die DSGVO zuerst nur verwarnt würden – die BürgerInnen scheinen auch bei der „Gegenpartei“ ein Informationsdefizit zu vermuten, aufgrund dessen mildernde Umstände zugestanden werden.

Tipps für den Alltag

  • Keine Zustimmung erteilen, wenn unklar oder unverständlich ist, was genau mit den Daten geschieht.
  • Wenn es „Tante Mitzi“ nicht sehen dürfte, dann hat es im Internet auch nichts verloren.
  • Persönliche Daten sind kein Tauschgut: kostenlose Dienste sind besonders kritisch zu begutachten.
  • Passwörter: gut erdacht (z.B. mit Sonderzeichen), gut verwahrt, nie recyclt (ein separates Passwort pro Dienst) und häufig gewechselt ist eine gute Devise für mehr Sicherheit.
  • Rechte richtig nutzen: zuerst den Verantwortlichen um Auskunft anschreiben, der ein Monat Zeit hat zu antworten. Hilft dies nicht, kann die Aufsichtsbehörde kostenlos eingeschaltet werden – je besser dokumentiert das Anliegen ist, um so wirksamer kann deren Eingriff gestaltet werden.

 

 

 

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