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So wählen Sie „richtig“

Am Sonntag sind die Südtiroler zur Wahl eines neuen Landtags aufgerufen. Die TAGESZEITUNG zeigt auf, was Sie vor dem Urnengang unbedingt beachten sollten – und rechnet nach, wie viele Stimmen für ein Mandat notwendig sind.

Von Matthias Kofler

Am Sonntag wählen die Südtiroler – gleichzeitig mit dem Trentino – ihren neuen Landtag. Insgesamt sind 424.184 Personen wahlberechtigt; 2013 waren es 400.961 Wahlberechtigte. Rund 10.000 der 35.003 Briefwähler haben bereits fristgerecht ihre Stimme abgegeben.

Bei der Landtagswahl werden 35 Abgeordnete gewählt. Durch die Wahl zum Landtag gehören die Abgeordneten automatisch auch dem Regionalrat an.

Der Landeshauptmann wird – anders als im Trentino – nicht direkt vom Volk, sondern vom Landtag aus seiner Mitte mit Namensaufruf und mit absoluter Mehrheit der Abgeordneten gewählt, und zwar auf Grund einer Regierungserklärung, in der auch die Anzahl der Mitglieder der Landesregierung zu bestimmen ist.

Die Wahllokale sind von 7 Uhr morgens bis 21 Uhr am Abend geöffnet. Zur Auswahl stehen 14 Listen mit insgesamt 420 Kandidaten.

Für eine gültige Stimmabgabe muss eines der 14 Symbole angekreuzt werden.

Achtung: Nur ein Symbol darf angekreuzt werden.

Zudem hat jeder Wähler die Möglichkeit, bis zu vier Vorzugsstimmen abzugeben, wobei die Kandidaten der Liste angehören, dessen Symbol angekreuzt wurde.

Für die Abgabe der Vorzugsstimmen muss der Name des jeweiligen Kandidaten ausgeschrieben werden. Die Angabe von Ziffern macht die Vorzugsstimme ungültig. Stehen auf einer Liste mehrere Kandidaten mit demselben Familiennamen, so muss auch der Vorname angegeben werden. Ansonsten ist die Stimme nicht gültig.

Mit der Auszählung der Stimmen wird erstmals sofort nach Abschluss der Wahlhandlungen um 21 Uhr begonnen.

Der Zuweisung der Sitze erfolgt nach dem Verhältniswahlrecht: Dabei wird die Gesamtzahl der von allen Listen erhaltenen gültigen Stimmen durch die Zahl der Landtagsabgeordneten plus zwei geteilt und somit der Wahlquotient ermittelt; bei der Teilung werden allfällige Bruchteile des Quotienten auf die nächsthöhere ganze Zahl gerundet. Sodann werden jeder Liste so viele Sitze zugewiesen als der Wahlquotient in der Stimmenanzahl jeder Liste enthalten ist.

Übersteigt aufgrund des wie oben errechneten Wahlquotienten die Gesamtzahl der den verschiedenen Listen zuzuteilenden Sitze die für die Landtagsabgeordneten vorgesehene Zahl, wird die Aufteilung mit einem neuen Wahlquotienten erneut vorgenommen, der durch die Verminderung des Teilers um eine Einheit errechnet wird.

Bleiben nach der ersten Teilung noch Sitze übrig, wählt die Landeswahlbehörde unter den Reststimmenzahlen sämtlicher Listen in gleicher Anzahl wie die noch zuzuteilenden Sitze (Restmandate) die höchsten aus und weist jeder der Listen, denen diese Reststimmenzahlen gehören, einen weiteren Sitz zu. Bei gleicher Reststimmenzahl wird der Sitz der Liste zugeteilt, welche die höhere Stimmenanzahl hat; ist auch diese gleich, so entscheidet das Los. In diese Aufteilung werden auch die Listen einbezogen, die den vollen Wahlquotienten nicht erreicht haben.

Dem der ladinischen Sprachgruppe angehörenden Kandidaten, der die höchste Stimmenanzahl erhalten hat, aber keinen Sitz erhält, wird auf jeden Fall ein Sitz zugesprochen. Dieser Kandidat erhält den Sitz desjenigen Kandidaten, der nach der Vorzugsstimmenrangordnung der Letztgereihte der Gewählten der Zugehörigkeitsliste wäre.

Bei den Wahlen 2013 waren für ein Landtagsmandat mindestens 6.061 Stimmen notwendig. Der am „schlechtesten“ gewählte Kandidat, der es in das Hohe Haus schaffte, kam auf 1.334 Vorzugsstimmen.

Sollte die Wahlbeteiligung gleich bleiben wie 2013 (damals 77,7%), dürften dieses Mal mehr Stimmen für einen Sitz notwendig sein, da insgesamt mehr Personen wahlberechtigt sind.

TAGESZEITUNG Online hält Sie den gesamten Wahltag über am Laufenden und berichtet ab 21 Uhr LIVE vom Wahlausgang, bringt Analysen und Hintergründe und holt für Sie die Statements der Gewinner und Verlierer ein.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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