Du befindest dich hier: Home » Chronik » Calculli im Knast

Calculli im Knast

Der im Mordfall Werner Hofer rechtskräftig verurteilte Michele Calculli ist seit Mittwoch in Haft. Bald dürfte er wieder frei sein.

Das war vorauszusehen: Die Staatspolizei hat am Mittwoch, wie sie in einer Aussendung berichtet, auf Anordnung der Staatsanwaltschaft den 43-jährigen Michele Calculli verhaftet und ins Gefängnis von Bozen überstellt.

Sein Anwalt Nicola Nettis drückt es etwas anders aus:

Sein Mandant habe sich in der Quästur den Beamten gestellt, um eine gegen ihn verhängte Haftstrafe abzusitzen.

Michele Calculli ist jener Bauarbeiter, der am 17. März 2013 am Bozner Kalvarienberg den Brixner Werner Hofer mit einem Brecheisen schwer verletzte und sich anschließend davon machte.

Ursprünglich erhob die Staatsanwaltschaft gegen ihn Anklage wegen vorsätzlichen Mordes, später wurde die Tat als schwere Körperverletzung mit Todesfolge herabgestuft.

Im Rahmen eines verkürzten Verfahrens wurde Calculli in der ersten Instanz zu neun Jahren Haft verurteilt. Vor zwei Jahren reduzierte das Oberlandesgericht die Strafe auf sechs Jahre und zehn Monate, indem sie dem Angeklagten allgemein mildernde Umstände zuerkannte.

Ende September wies die Kassation eine Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft gegen das milde Urteil des OLG ab. Die Strafe erwuchs somit in Rechtskraft.

Allerdings wird Caculli im Bozner Gefängnis allenfalls einige Monate der Reststrafe absitzen: Einmal, weil er bereits mehr als ein halbes Jahres im Mordverfahren in U-Haft verbrachte. Zweitens, weil Calculli laut seinem Verteidiger Anrecht auf Haftverschonung aus gesundheitlichen Gründen hat.

Die Überstellung in den Sozialdienst kann Caculli stellen, sobald sein Strafkonto auf sechs Jahre reduziert ist (was es wegen der Körperverletzung mit Todesfolge bereits wäre).

Im Strafregister scheint allerdings eine im Jahre 2007 gegen Calculli am Landesgericht Bari verhängte Haftstrafe von zehn Monaten wegen eines Wirtschaftsdelikts auf. Diese Strafe wurde mit den sechs Jahren und zehn Monaten Haft kumuliert.

In einen Monaten, so ist Verteidiger Nettis überzeugt, wird sein Mandant das Gefängnis wieder verlassen können – falls die gesundheitlichen Gründe vom Überwachungsrichter anerkannt werden.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen