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Einladung an den Mullah

Mullah Krekar auf einem Archivbild.

Der wegen internationalem Terrorismus angeklagte Mullah Krekar soll nun doch im Bozner Prozess aussagen. Er wird in den nächsten Tagen eine Einladung des Schwurgerichts erhalten.

von Thomas Vikoler

Seine Verteidiger haben berechtigte Bedenken: Und was ist, wenn ihr Mandant in Bozen von den Carabinieri mit einem Haftbefehl empfangen wird? Eine entsprechende Garantie, dass das nicht geschehe, könne er nicht abgeben, sagt der Trienter Staatsanwalt Davide Ognibene.

Es geht in diesem Terrorismus-Schwurgerichtsprozess am Landesgericht wieder einmal um den Haupt-Angeklagten Mullah Krekar, 62. Der kurdische Iraker, der seit den 1990iger Jahren in Oslo lebt, soll nun doch im Prozess aussagen.

Dies beantragt jedenfalls die Anklage und das Schwurgericht unter Vorsitz von Carlo Busato hat nichts dagegen einzuwenden: Mullah Krekar wird in den nächsten Tagen eine entsprechende Einladung aus Bozen erhalten – auf Italienisch, Kurdisch und Englisch. Sollte er sich bereit erklären, in den Zeugenstand zu treten, muss er eine entsprechende Genehmigung bei den norwegischen Behörden einholen.

Denn Mullah Krekar, der – ohne jemals deswegen verurteilt worden zu sein – auf der UNO-Terroristen-Liste steht, wurde der Reisepass abgenommen. Eine Folge einer Verurteilung in Oslo zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft wegen Drohungen gegen die damalige norwegische Ministerpräsidentin Erna Solberg und drei Kurden.

Heute befindet sich Krekar auf freiem Fuß, seinen Antrag, per Video-Schaltung am Bozner Prozess teilzunehmen, hat das Schwurgericht abgelehnt. Nun folgt also die Einladung an den Mullah, sich persönlich in die Landeshauptstadt zu begeben.

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