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Toter Hirsch im Garten

Kompetenzstreitigkeiten haben dazu geführt, dass in Spondinig ein überfahrener Hirsch tagelang im Garten eines Unbeteiligten lag, ehe er endlich abtransportiert wurde. Wie kann das passieren?

von Karin Gamper

Wenn ein Wildtier überfahren wird, so gehört der Kadaver dem Unfalllenker.

Wer ist jedoch für die Entsorgung des Tieres zuständig, wenn das Wild von einem Unbekannten angefahren wird und dann auf einem Privatgrundstück liegen bleibt? Diese Frage ist offenbar gar nicht so einfach zu klären. 

Dieser spezielle Fall hat sich kürzlich in der Gemeinde Schluderns zugetragen.

In der Nacht von Donnerstag auf Freitag vergangener Woche wurde auf der Hauptstraße in Spondinig ein Hirsch angefahren. Der Lenker des Fahrzeugs ist unbekannt. Das verletzte Tier schaffte es gerade noch in den nahe gelegenen Garten eines Privathauses, wo es verendete und liegen blieb. Und das gleich für mehrere Tage, da es aufgrund einer Kompetenzstreitigkeit unklar war, wer den Kadaver nun entsorgen soll. Der verendete Hirsch wurde nach einigem Hin und Her erst am darauffolgenden Montag von Gemeindearbeitern abtransportiert und in die Mülldeponie nach Glurns gebracht. Da zeigte der Kadaver bereits Verwesungserscheinungen.

„Es war nicht ganz klar, wer für den Abtransport zuständig ist“, rechtfertigt der Schludernser Vize-Bürgermeister Andreas Hauser die Verzögerung. Das Jagdrevier habe den Kadaver nicht übernehmen wollen und auch auf entsprechende Rückfrage seien Zweifel an der Zuständigkeit der Gemeinde geblieben. Das Ganze sei eine Grauzone. 

Amtstierarzt Franz Hintner sagt dazu:

„Die Kompetenzfrage ist eigentlich ganz klar geregelt: wir als tierärztlicher Dienst sind für die Haustiere zuständig, das Landesamt für Jagd und Fischerei und der Jagdverband dagegen für die Wildtiere“.

Das Problem sei, dass der Bereitschaftsdienst des Landesamtes bei überfahrenen Tieren häufig „nur schwer bis gar nicht“ zu erreichen sei. „Deshalb springen gutwilligerweise meist die Tierärzte ein“, so Hintner.

Die Gemeinde habe dagegen prinzipiell die Aufgabe, über die Anwendung der Hygiene-Bestimmungen zu wachen.

Das Jagdrevier Schluderns lässt sich allerdings nicht den Schwarzen Peter zuschieben.

Dort heißt es: das Jagdrevier sei erst am Samstagvormittag über den Fall des Hirschkadavers in Spondinig informiert worden. Am Wochenende sei die Mülldeponie in Glurns geschlossen.

Das Jagdrevier fragt sich: „Wie kommen wir dazu, ehrenamtlich und mit unseren Privatfahrzeugen einen bereits verwesenden Tierkadaver zwei Tage lang  zu lagern?“ Die Gemeinde hätte geeignete Fahrzeuge und vermutlich die Möglichkeit gehabt, die Mülldeponie auch am Wochenende anzufahren. Zur endgültigen Klärung der Sachlage wird das Jagdrevier nun ein Gutachten anfordern.

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