Zu wenig Geld
Die öffentlich Bediensteten der Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Ö.B.P.B. haben eine landesweite Unterschriftenaktion gestartet.
Die öffentlich Bediensteten der Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Ö.B.P.B. haben eine landesweite Unterschriftenaktion gestartet, mit welcher sie die Landesregierung auffordern, die Gehaltsverhandlungen unverzüglich aufzunehmen und die diesbezüglichen Geldmittel für 2019 vorzusehen.
In dem Schreiben an die Landesregierung berufen sie sich auf die Einfrierung der Gehälter im Jahre 2010, welche zur Folge hatte, dass die Gehälter seit Jänner 2009 nicht mehr erhöht wurden.
Mit Urteil des italienischen Verfassungsgerichts vom 24.06.2015 wurde das seit dem Jahr 2010 geltende Verbot der Vertragserneuerungen im öffentlichen Dienst als verfassungswidrig erklärt.
Nachzahlungen bzw. inflationsangepasste Lohnerhöhungen wurden jedoch nicht gewährt.
Mit dem Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag 2016 – 2018 erfolgte erstmals eine monatliche Lohnerhöhung ab Juli 2016 von 40 € brutto und ab Mai 2017 von 40 € brutto.
Diese entspricht – laut den Gewerkschaften – jedoch in keinster Weise dem erduldeten Kaufkraftverlust der Löhne.
„Es gilt nun bei den Verhandlungen der neuen Verträge für die öffentlich Bediensteten den seit 2010 erduldeten Kaufkraftverlust der Löhne auszugleichen und als gerechten Ausgleich für den verfassungswidrigen Vertragsstopp auch noch eine reale Gehaltserhöhung durchzusetzen“, so heißt es in einer Aussendung.
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