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Zellers Klage

Karl Zeller verklagt die STF-Exponenten Cristian Kollmann und Bernhard Zimmerhofer wegen Rufschädigung, weil sie ihn und Maria Boschi als Lügner bezeichnet haben. 

Von Matthias Kofler

Mit der Reform des Volontariats im Jahr 2017 wurde eine für das Weiße und Rote Kreuz Südtirol nachteilige Bestimmung eingeführt: Ein Freiwilliger darf nicht mehr gleichzeitig im Angestelltenverhältnis oder freiberuflich für die Organisation tätig sein, in der er Mitglied ist oder für die er Volontariatstätigkeit leistet.

Diese Regelung hätte eine tiefgreifende Neuordnung der traditionellen Organisation des Weißen Kreuzes notwendig gemacht, mit großen Nachteilen für viele der betroffenen Mitarbeiter. Die Führungsspitze des Weißen Kreuzes hat sich deshalb im vergangenen Winter an den damaligen SVP-Senator Karl Zeller gewandt und auf das Problem aufmerksam gemacht. In Zusammenarbeit mit dem Landeshauptmann und der damaligen Staatsekretärin Maria Elena Boschi ist es gelungen, die Regierung Gentiloni zu überzeugen, eine Sonderregelung für Südtirol zu erlassen. Das Kabinett hat am 21. März, also kurz nach den Parlamentswahlen, als eine ihrer letzten Amtshandlungen beschlossen, einen Passus in das Korrekturdekret zur Reform des Dritten Sektors einzufügen, der Südtirol und Trient von der Vorschrift der Unvereinbarkeit ausnimmt. „Keine andere vergleichbare Rettungsorganisation in Italien, die Kranken- und Verletztentransporte durchführt, hat eine vergleichbare Sonderregelung“, erklärt Zeller. Die Sonderregelung ist am Montag in Kraft getreten.

Kritik übt der SVP-Senator an den medialen Äußerungen durch Exponenten der Süd-Tiroler Freiheit: In einer Aussendung vom Juni haben der Landtagsabgeordnete Bernhard Zimmerhofer und der Landtagskandidat Cristian Kollmann behauptet, dass aus den Versprechungen für das Weiße Kreuz nichts geworden sei. Sie haben Maria Elena Boschi und Zeller wörtlich der Lüge bezichtigt und beschuldigt, „billige Wählerstimmen“ fangen zu wollen. Die SVP habe sich von Rom und ihren ständig wechselnden Parteien und Regierungen wieder einmal „über den Tisch ziehen lassen“. Wer solche Freunde habe, so Zimmerhofer, der brauche keine Feinde.

Karl Zeller haben diese Äußerungen nicht geschmeckt. „Ich bin gespannt, was die beiden nun, nach dem Inkrafttreten der Ausnahmeregelung, ,Kluges’ von sich geben. Viel ist nicht zu erwarten, da Zimmerhofer und Kollmann offenbar nicht einmal Freund und Feind der Südtiroler auseinanderhalten können. Die beiden sollen sich bei den Südtirolern für ihren Dilettantismus entschuldigen. Das Mindeste wäre aber eine Entschuldigung und ein großes Danke an Maria Elena Boschi und die SVP, dass wieder einmal eine wichtige Sonderregelung für Südtirol erreicht werden konnte. Sollte dies nicht in angemessener Form erfolgen, gibt es im Übrigen ja Gerichte, die zwar nicht für politischen Dilettantismus zuständig sind, aber mit der Frage der groben Rufschädigung befasst werden können“, so der SVP-Politiker.

Die STF-Vertreter sind sich hingegen keiner Schuld bewusst. In einer Stellungnahme schreiben Zimmerhofer und Kollmann: „Das Versprechen war Ende Juni – wie aus der Antwort auf eine Landtagsanfrage hervorging – nicht eingelöst; daher der Vorwurf der ,Wahllüge’. Dass nun – mit dreieinhalbmonatiger Verspätung – das Versprechen nun doch eingelöst werden konnte, nehmen wir mit Freude zur Kenntnis. Einen Grund, sich bei Zeller und Boschi zu entschuldigen, sehen wird allerdings nicht. Wenn ein Wahlversprechen innerhalb des angekündigten Termins nicht eingelöst wird, wird daraus selbstverständlich eine Lüge, die nicht im Nachhinein zur Wahrheit erklärt werden kann. Zellers Einschüchterungsversuche beeindrucken uns in keinster Weise. SVP und PD tun sich offenbar schwer, Lüge, Halbwahrheit und Wahrheit zu unterscheiden. Es ist schon klar, dass Zeller nun kurz vor der Landtagswahl zumindest irgendetwas liefern muss. Doch hätten wir das Problem des Freiwilligendienstes nicht aufgeworfen, hätte er sich wohl auch hier nicht bewegt und Druck ausgeübt. Am Ende kann also Zeller sich, wenn schon, bei uns bedanken und nicht umgekehrt.“

Am Donnerstag gab Zeller bekannt, Cristian Kollmann und Bernhard Zimmerhofer wegen Rufschädigung zu verklagen.

In einer Aussendung schreibt der Ex-Senator.

„Die Herren Kollmann und Zimmerhofer haben inzwischen selber zugeben müssen, dass die Ausnahmeregelung für das Weiße Kreuz all ihren Unkenrufen zum Trotz nun doch in Kraft getreten ist.
Trotzdem weigern sie sich einzugestehen, dass sie mit ihren Anschuldigungen gegen die SVP, Abg. Boschi und meine Person falsch gelegen sind. Nicht nur das; sie beharren darauf, dass ich gelogen habe, weil ich ein Wahlversprechen nicht „termingerecht“ eingehalten hätte.
Dieses Verhalten ist an Peinlichkeit nicht mehr zu überbieten.
Ich werde die beiden uneinsichtigen Herren daher, wie angekündigt, auf Schadenersatz wegen Rufschädigung mittels Presse klagen, damit ein unabhängiges Gericht feststellt, ob ich ein Lügner bin oder nicht.
Das vor der Klagseinbringung gesetzlich vorgeschriebene Schlichtungsverfahren habe ich gestern eingeleitet.“

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