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Grünes Licht

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Das Landesgesetz zu Raum und Landschaft wird vom Ministerrat nicht angefochten. Damit steht einem Inkrafttreten im Jahr 2020 nichts mehr entgegen.

Der Ministerrat hat letzthin 28 Gesetze der Regionen und Provinzen überprüft. Auf Vorschlag der Regionenministerin wurde dabei beschlossen, das Gesetz Raum und Landschaft des Landes Südtirol nicht anzufechten. Das Landesgesetz war im Juni im Südtiroler Landtag verabschiedet und im Juli im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol veröffentlicht worden. Voraussichtlich wird das Gesetz damit am 1. Jänner 2020 in Kraft treten.

Zu den wichtigsten Punkten des Gesetzes zählen die Eindämmung von Flächenverbrauch und Zersiedelung, die durch die Einführung des ganz neuen Instrumentes der Abgrenzung des Siedlungsgebietes garantiert werde, schreibt die Landespresseagentur in einer Aussendung.

Auch eine verbindlichere Planung sowie schnellere, bürgerfreundlichere Verfahren über eine Stärkung der Zuständigkeiten der Gemeinden bringe das neue Gesetz Raum und Landschaft. Nicht zuletzt leiste es mit dem Instrument der Preisdeckelung einen wichtigen Beitrag zum leistbaren Wohnen und mit der gestärkten Konventionierungspflicht werde auch dem Ausverkauf der Heimat effizient entgegengewirkt.

Aktuell laufen bereits die Vorbereitungsarbeiten für die 26 Durchführungsverordnungen. Gemeinsam mit dem Rat der Gemeinden wurde bereits ein breites Weiterbildungsprogramm für die Führungskräfte und die Mitarbeitenden der Gemeinden entwickelt, um die Anwendung des neuen Gesetzes möglichst umgehend und effizient anzugehen.

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