Rom ficht Wolf-Gesetz an

Foto: 123RF
Die italienische Regierung hat entschieden, das Südtiroler Gesetz zum Abschuss von Problemwölfen und -bären vor dem Verfassungsgericht anzufechten.
Am Donnerstag hat die italienische Regierung entschieden, gegen die Provinzen Bozen und Trient vor das Verfassungsgericht zu ziehen. Und zwar aufgrund der entsprechenden Großraubwild-Gesetze, die den Abschuss von Problemwölfen und -bären ermöglichen sollen (siehe https://www.tageszeitung.it/2018/07/06/wolf-gesetz-verabschiedet/).
Wie Umweltminister Sergio Costa erklärt, greife man hier in die Zuständigkeit des Staates ein. Es gebe keine autonomen Spielräume für den Abschuss der geschützten Tierarten Wolf und Bär.
Man habe Trient und Bozen aufgefordert, das jeweilige Gesetz zu ändern. Dem sei aber nicht Folge geleistet worden.
Minister Costa sichert den beiden Provinzen jedoch zu, auf nationaler Ebene gemeinsam nach Lösungen zu suchen, damit ein Zusammenleben mit Wolf und Bär möglich ist.
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Kommentare (24)
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politikverdrossener
Unsere hoben wichtigere Sachen zu Titan!,
yannis
Am Donnerstag hat die italienische Regierung entschieden, gegen die Provinzen Bozen und Trient vor das Verfassungsgericht zu ziehen…………………….
kostet dem Land, ergo den Südtiroler Steuerzahler sicher keinen Cent.
felixvonwohlgemuth
Das war doch jedem in der Landes-SVP klar, dass dieses Gesetz angefochten werden wird! Aber das Urteil wird „zum Glück“ erst nach den Wahlen ergehen und somit hat das Gesetz seinen Zweck erfüllt: Nicht etwa den Bauern zu helfen, sondern Stimmen zu bringen…
So gewinnt man kein Vertrauen in die Politik zurück!
#wahlkrampf
einereiner
Lieber Linksgrüner Wolfskuschler, warum setzt sich deine Partei für die Wölfe und gegen die Schafe und Bergbauern ein? Warum setzt sich deine Partei für die muslimischen Schmarotzer ung gegen die Südtiroler ein?
silverdarkline
Wahrscheinlich weil der Wolf zu den bedrohten Tierarten gehört, Schafe und Bergbauern nicht!
george
Schafe und Bauern (vor allem die Obstbauern) sind auch von der landesregierung und den Organisationsvertretern geschützt. Sie erhalten dafür sogar Beiträge, die „Wolfskuschler“ nicht. 😀
Apropo „Wolfskuschler“. Wie kommen Sie dazu zu behaupten, dass die „Linksgrünen“ Wolfskuschler sind? Haben etwa sie den europaweiten Schutzstatus erstellt und oder waren das ganz andere?
felixvonwohlgemuth
Lieber Einereiner,
wenn schon, dann bitte „linksgrün versiffter Wolfskuschler“, das wäre die korrekte Bezeichnung! 😉
Wenn Sie die Diskussion zum Wolf – medial und im Landtag – besser verfolgt hätten, dann hätten Sie erkannt, dass das von der Landesregierung gewollte „Wolfsgesetz“ nichts als ein Wahlkampfgag ist.
Wir „GrünInnen“ haben hingegen bereits 2014 im Landtag einen Beschlussantrag eingebracht, welcher einen Plan für ein konkretes Wolfsmanagement vorgesehen hatte, haben auf die Notwendigkeit hingewiesen, unverzüglich Aktionspläne für die unvermeidbare Rückkehr des Wolfes zu ergreifen.
Die SVP hat sich kurz erhoben, den Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass unser Land in diesem Bereich keine Kompetenzen habe und sich dann wieder „niedergelegt“ .
Gemacht wurde dann nichts mehr, bis man in der Brennerstraße erschrocken festgestellt hat, dass 2018 ja Wahljahr ist! Schnell, schnell Förderungen für Weidezäune einführen, Wolfspetition starten und ein (wissentlich) verfassungswidriges Gesetz machen – man setzt sich ja sooo für die Bauern ein. Geholfen hat es unseren Bergbauern aber bis heute nichts!
Also frage ich Sie, wer setzt sich mehr für unsere Bauern ein: jene welche Medienwirksam unwirksame Maßnahmen setzten, oder jene, welche ohne großes Medientamtam wirksame Maßnahmen gefordert haben?
MfG Felix von Wolfsgemuth
PS: Die Grünen setzen sich für alle Menschen ein, welche Hilfe benötigen – unabhängig ob Christ, Moslem, Buddhist, oder welcher Religion auch immer jemand angehört.
einereiner
@Felix
1. wenn ihr schon mal für ein Wolfsmanagement ward, warum seit ihr jetzt dagegen? Laut vielen Leserbriefen deiner Parteioberen und diversen Abstimmungverhalten seit ihr gegen jedes Wolfsmanagment..z. B. Brunecker Gemeinderat
2. versifft gehöft nicht zu meinem aktiven Wortschatz…das musst du dir vor dem Spiegel schon selber sagen
3. wer ist den schützenswert? das Lamm oder der Wolf? Schau dir mal die Bilder an….ein Wolf reißt 5 Lämmer und frisst nur eines. Grüne=Tomaten auf den Augen??
4. wenn ihr den Wolf schützen wollt, dann fangt ihn ein und bringt ihn nach Sibirien, in Südtirol ist das Umfeld zu gefährlich
5. uns Bauern helfen am meisten die Jäger, die 3 S betreiben. Vielen Dank an sie.
6. würden es nicht die Jäger machen, ich würde zu Gift greifen
george
‚einereiner‘, wenn Sie die Diskussion im Landtag verfolgt hätten, so wüssten Sie dass die Grünen nicht gegen ein Wolfsmagement gestimmt haben, sondern gegen ein solches „Fiaskogesetz“ oder auch Alibigesetz (wie immer man das auch nennen mag), das hierzu zur Abstimmung vorlag.
george
richtig geschrieben: Wolfsmanagement
kurt
Das ist ein FIASKO für die Sonderautonomie und die Glaubwürdigkeit der SVP!!!!!!!.
mannik
Für die Sonderautonomie ist es kein Fiasko, die Sachlage war von vorne herein klar. Für die SVP ist es im Grunde auch kein Fiasko, denn man wusste genau, dass man mit so einem Gesetz baden geht. Das war von Anfang an ein reines Wahlmanöver. Ein Gesetz (von dem die meisten nicht wissen, dass es unhaltbar ist) und die fast täglichen Berichte über den Wolf in der Tageszeitung der Südtiroler und schon steht Schuler als starker Mann da…
pingoballino1955
Herr Kurt BRAVO,das ist nämlich die W A H R H E I T !!!!!
franz
So ist es Kurt.
Kompetenzen der Autonomen Prov. Bz.. / Naturparks primär
http://www.provinz.bz.it/politik-recht-aussenbeziehungen/autonomie/kompetenzen-finanzierung-autonomie.asp
Was nützen primäre Kompetenzen wenn schlussendlich doch der Staat entscheidet was Sache ist. ( Siehe Urteil zum (- Murmeltierabschuss – Durnwalder )
https://www.tageszeitung.it/2018/06/22/aufpassen-mander/#comment-376976
silverdarkline
Das war doch absehbar! Provinz-Pseudo-Politiker, bleibt bei euren Leisten, also a bissl rumsitzen und kassieren. Gesetzte machen könnt und dürft ihr nicht!
iceman
https://www.merano-suedtirol.it/de/schnalstal/essen-trinken/suedtiroler-kueche/spezialitaetenwochen-schnalser-schaf.html
http://www.ultental-valdultimo.com/de/ultner-lammwochen.html
https://www.villnoess.com/de/infos/lammwochen-vom-villnoesser-brillenschaf/
hoppala, und ich dachte schon der Wolf hätte alle gefressen. Hat er also doch etwas für das Raubtier Mensch übrig gelassen.
stolzersuedtiroler
Natürlich war es absehbar, aber das Landesgestz ist die einzige Möglichkeit zum Handeln und wenn notwendig die Frage vors Verfassungsgericht zu bringen.
felixvonwohlgemuth
Stimmt leider nicht. Es gab und gibt sehr viele Möglichkeiten im Rahmen der Autonomie unseren Bauern zu helfen!
Weshalb gibt es bis heute keine Förderung für die Anstellung eines Hirten oder die Errichtung von Unterständen, welche für die Behirtung der Almen benötigt werden? Unsere Nachbarn in Trient hingegen stellen den Almbauern sogar mobile Wohncontainer zur Verfügung, welche auf Kosten des Landes mit dem Hubschrauber auf die Almen geflogen werden!!!
Weshalb gibt es keine Schulungen für Bauern, bei denen diese von den Erfahrungen ihrer Nachbarn in der Schweiz lernen können, um nicht die selben Fehler zu wiederholen?
Weshalb gibt es keine Bürgerversammlungen, bei denen Verwalter und Bürger über sinnvolle und notwendige Präventionsmaßnahmen (zB für Tiere unzugängliche Abfallbehälter) aufgeklärt werden, damit der Wolf seine Scheu vom Menschen nicht verliert?
Die Wahrheit ist doch, dass die zuständigen Landespolitiker die Sache schlicht verschlafen und das Problem nicht erkannt haben. Jetzt kostspielige Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof zu machen (die Rechnung zahlt ja nur der Steuerzahler) um im Wahljahr eine gute „Figur“ zu machen, ist nur eines: schlechte Politik!
imago
Aus mit der Maus
franz
Die sogenannten “selbsternannten Tierschützer“ und Verantwortlichen Politiker für das “Wiederansiedelungsprojekt – Life Ursus “ für die nur Bär und Wolf das Recht zu leben haben, während Schaf, Ziege und Esel kein Recht haben bzw. nicht geschützt werden, müssten wegen Tierquälerei ( gemäß art. 544-ter c.p., & DL-Depenalizzazione art 3 comma 1,2- DL-Depenalizzazione 16 marzo 2015, n. 28 I decreti legislativi nn. 7 e 8 del 15 gennaio 2016, emanati a seguito della legge delega n. 67 del 28 aprile 2014, G.U. n. 17 del 22 gennaio 2016
bei der Staatsanwaltschaft angezeigt bzw. auf Schadenersatz bei Gericht zivilrechtlich verklagt werden.
( dafür vorgesehene Zivilstrafen bis zu 50.000 € / Schaf -Ziege -Esel -Kalb )
thefirestarter
Von mir aus sollte man den Bauern die Förderungen streichen…
dann hört das mit der Überweidung und Ausbau der Almen auf…
denn so viele „landw. Nutztiere“ wie jetzt hat es auf unseren Almen doch nie gegeben.
ahaa
Genau,Masstentierhaltung,Umweltverpester…..
kurt
Schon einmal auf einer Alm ,sicher nicht !!!.
yannis
Meinst Du mit den Nutztieren etwa die Touristen die der Almwirtschaft den eigentlichen Gewinn bringen ?