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Sicherer Vorschuss

Leibrenten-Empfänger, die erneut in den Landtag gewählt werden, dürfen ihren Vorschuss behalten.

Der Präsident des Regionalrats, Thomas Widmann, teilt auf Anfrage des Abgeordneten Paul Köllensperger mit, „dass ein Abgeordneter im Falle einer Wiederwahl den als Vorschuss erhaltenen Barwert nicht zurückzahlen muss“.

Widmann beruft sich dabei auf den Artikel 5 des Regionalgesetzes Nr. 5/2015, mit dem das gesamte Vorsorgesystem für die in der 15. und den nachfolgenden Legislaturperioden gewählten Abgeordneten neu gestaltet worden ist. Köllensperger hatte die Anfrage im Sommer vor dem Hintergrund einer möglichen Wiederkandidatur des Freiheitlichen Pius Leitner gemacht, der nach seinem Ausscheiden aus dem Landtag einen Vorschuss von 1,6 Millionen Euro erhalten hatte. Leitner zog die Kandidatur in der Zwischenzeit wieder zurück. Die Antwort von Präsident Widmann ist dennoch interessant, weil sie für die Zukunft rechtliche Klarheit schafft.

Demnach dürfen wiedergewählte Abgeordnete ihren Vorschuss behalten, während jedoch die Zahlung der Leibrente, auf welche der Abgeordnete ein Anrecht hat, für die Mandatsdauer ausgesetzt wird. Nach der erfolgten Auszahlung des Barwertes und der Zuerkennung der Leibrente, die im Falle einer Wiederwahl ausgesetzt wird, hat der wiedergewählte Abgeordnete Anrecht auf die Vergünstigungen der Ergänzungsvorsorge, der er beigetreten ist, auf die Wiederauszahlung der ausgesetzten Leibrente sowie auf die Beibehaltung des bereits ausgezahlten Barwertes. (mat)

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