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„Wir suchen Direktor selbst aus“

Die Abteilung Gesundheit beharrt darauf: Das Land könne sich den Generaldirektor im Sanitätsbetrieb selbst aussuchen, die Staatsgesetze würden in Südtirol nicht gelten. Ein Rechtsstreit bahnt sich an.

Die Reaktion kam prompt.

Am Samstagvormittag reagierte die Abteilung Gesundheit auf die Enthüllung der TAGESZEITUNG, dass das Land den Ex-Generaldirektor im Sanitätsbetrieb, Thomas Schael, erneut anstellen müsse, da die Ausschreibung aufgrund von Formfehlern annulliert werden muss.

Die Abteilung Gesundheit beharrt in einer Aussendung darauf:

Das Land könne sich den Generaldirektor im Sanitätsbetrieb selbst aussuchen, die Staatsgesetze würden in Südtirol nicht gelten.

Wörtlich heißt es in der Stellungnahme der Abteilung Gesundheit:

„In Kürze steht die Besetzung der Position des Generaldirektors bzw. der Generaldirektorin des Südtiroler Sanitätsbetriebs an. Dazu ist ein Wettbewerb im Laufen, der nach  den Vorgaben des entsprechenden Landesgesetzes abgewickelt wird.

Das Landesgesetz 3/2017, welches unter anderem die Benennung des Generaldirektors regelt, ist zeitlich nach dem staatlichen „Madia-Gesetz“ verabschiedet worden und trägt diesem laut Landesabteilung Gesundheit Rechnung.

Im Landesgesetz ist vorgesehen, dass in Südtirol ein eigenes Verzeichnis erstellt wird. In dieses Verzeichnis werden auch alle Kandidatinnen und Kandidaten des gesamtstaatlichen Verzeichnisses eingetragen, sofern sie im Besitz der autonomiepolitischen Voraussetzungen sind (beispielsweise Zweisprachigkeitsnachweis). Aus diesem auf Landesebene erstellten Verzeichnis benennt die Landesregierung die neue Generaldirektorin oder den neuen Generaldirektor.

Auch die Benennung eines eventuellen Kommissars erfolgt auf Grund des Autonomiestatutes eigenständig durch die Landesregierung.

Hervorzuheben ist, dass dieses Landesgesetz nach seiner Verabschiedung 2017 von der staatlichen Regierung nicht angefochten wurde. Daher ist jeder Verweis auf das Staatsgesetz hinfällig und die Auslegung über andere Vorgangsweisen zur Ernennung völlig haltlos.“

Bahnt sich ein Rechtsstreit an?

Die von der TAGESZEITUNG konsultierte Quelle bleibt auch vor dem Hintergrund dieser Stellungnahme der Abteilung Gesundheit bei ihrer Darstellung.

Das steht im sogenannten Lorenzin-Dekret aus dem Jahr 2017:

Das Lorenzin-Dekret (Ausriss)

Beim Land ist man ebenfalls davon überzeugt, im Recht zu sein. Es dürfe im konkreten Fall nur das Landesgesetz angewendet werden, so hieß es am Samstag aus dem Umfeld des Landeshauptmannes. Juridisch sei die Sache glasklar.

Die TAGESZEITUNG bleibt am Fall dran.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (42)

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  • tiroler

    Ich würd mal sagen, dass das Land hier soviel Scheisse gebaut hat und schwer wieder hier heraus kommt. Natürlich schlimm vor den Wahlen. ABER selber schuld

    • tiroler

      Unter dem Motto: ist der Ruf mal ruiniert, dann regiert’s sich ungeniert.

      • andreas

        Wohl eher hat hier TZ Mist gebaut, sonst würden sie diese Gegendarstellung demontieren.

        • asterix

          Ich denke dass die Gegendarstellung des „Gesundheitsamtes“ Mist ist. Ich glaube nicht das die TZ Mist gebaut hat. Wenn man die Figuren in dem „Gesundheitsamt“ kennt, kann man jede Gegendarstellung getrost vergessen. Alles reine Dilettanten und Teil des Problems Südtiroler Sanität. Ich könnte auch Namen nennen aber dann löscht mir der Mod wieder das Posting.

          • andreas

            Mal schauen, TZ hat jetzt ja den Artikel veröffentlicht, nach welchem die Ausschreibung zu annulieren wäre. Wobei die Sanität ja meint, dass das Landesgesetz über diesem steht.

  • andreas

    Eine kommentarlose Gegendarstellung, welche plausibel klingt, ist jetzt recht peinlich für die Tageszeitung, unabhängig davon, was jetzt stimmt.

  • asterix

    Wer ist die „Abteilung Gesundheit“? Die wird doch einen Namen haben. Einen Abteilungsdirektor oder Amtsdirektor? Dieser „Erklärung wird nicht von irgend einer Sekretärin geschrieben worden sein. Was mich auch wundert: Wo kommt die her? Am Samstag sind alle diese Ämter geschlossen. Ziemlich undurchsichtig, das Ganze. Muss Schäl bei Wiederanstellung die 184.000 Euro zurückgeben? Ist die Entlassung annulliert? Der Schuß ist für die SVP ordentlich nach hinten losgegangen.

  • sepp

    und sowas nett sich landeshauptmann das i nett loch der mann isch nett wählbar wird bold wohl jeder begreifen nach den ganzen scheiss wos er verzapft hat in letzter zeit man muss seinen Rücktritt fordern

  • sepp

    bin koan freund vom schäl ober wen er do unseren schlauen möchte gern Politikern oans auswischt hon i die grösste Freude leute wie der LB die stocker und die lachnummer sein lei mehr peinlich

  • pingoballino1955

    Ein verzweifelter Versuch von tatsächlichen Fakten abzulenken und zwar im Klarext;man hat Mist gebaut bei der Ausschreibung mit Formfehlern! Typisch VERTUSCHUNGSMANÖVER! Nichts zugeben,lieber ablenken Herr Landeshauptmann und Co.

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