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Keine Aussage

Paolo Zoni bleibt wegen dringenden Tatverdachts in Haft. Die Staatsanwaltschaft zweifelt indes an der Zurechnungsfähigkeit des 64-Jährigen.

von Lisi Lang

Mit 19 Messerstichen wurde die 60-jährige Rita Pissarotti am Dienstag zwischen 8.00 Uhr und 10.00 Uhr in einer Ferienwohnung in St. Christina in Gröden getötet. Das ergab die Autopsie der Leiche, die am Donnerstag durchgeführt wurde. Laut Gerichtsmediziner trafen zwei der 19 Stiche das Herz, führten innerhalb von wenigen Minuten zum Tod der 60-Jährigen aus Collecchio in der Emiglia Romagna. Weitere Stiche trafen den Hals, den Oberkörper und auch die Hände von Rita Pissarotti, was darauf schließen lässt, dass sich die Frau gegen den Angreifer gewehrt hat. In welcher Reihenfolge der Frau die zahlreichen Stiche zugeführt wurden, ist derzeit noch nicht bekannt. Die mutmaßliche Tatwaffe, ein Küchenmesser, wurde im Badezimmer, genauer gesagt im Waschbecken, gefunden. Jemand hatte versucht, das Blut mit einem Schwamm vom Messer zu waschen.

Unter dringendem Tatverdacht steht aktuell der Ehemann der 60-Jährigen. Paolo Zoni wurde noch am Dienstagvormittag gegen 11.00 Uhr an der Autobahntankstelle in der Nähe der Autobahnausfahrt Bozen-Nord aufgegriffen und festgenommen. Bereits zu diesem Zeitpunkt soll der 64-Jährige laut Zeugenaussagen benommen, verwirrt und geistesabwesend gewirkt haben.

Dieses Bild eines verwirrten, abwesenden Mannes bot sich Staatsanwalt Axel Bisignano und Voruntersuchungsrichter Peter Michaeler auch am Freitag beim Garantieverhör. Paolo Zoni, der wegen dringenden Tatverdachts im Gefängnis von Bozen sitzt, machte bei der Haftprüfung am Vormittag von seinem Recht auf Aussageverweigerung gebrauch.

Dies war ihm auch von seiner Anwältin Amanda Cheneri angeraten worden: „Er ist aktuell weder körperlich noch geistig in der Verfassung, eine Aussage zu tätigen“, so Amanda Cheneri nach dem Gespräch mit ihrem Mandanten. Wie die Pflichtverteidigerin erklärte, stehe ihr Mandant noch immer unter Schock und seine Erinnerungen würden Lücken aufweisen. „Er will und kann aktuell nicht auf die Fragen der Staatsanwaltschaft antworten – er würde in seinem derzeitigen Zustand jedenfalls keine Antworten geben, die den Ermittlern oder ihm selbst weiterhelfen würden“, so die Pflichtverteidigerin.

Voruntersuchungsrichter Peter Michaeler hat nach der Haftprüfung die Festnahme des Tatverdächtigen bestätigt und die weitere Verwahrung im Gefängnis von Bozen verfügt.

„Anhand der bisherigen Aktenlage bestehen Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit des Beschuldigten“, so Staatsanwalt Axel Bisignano. Die Staatsanwaltschaft will aus diesem Grund die Patientenakten sowohl des Beschuldigten als auch des Opfers anfordern. „Sobald diese Unterlagen zur Verfügung stehen, wird ein Beweissicherungsverfahren zur Feststellung der Zurechnungsfähigkeit eingeleitet“, erläuterte der Staatsanwalt.

Es soll erörtert werden, ob der Beschuldigte prozessfähig ist, ob er zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig war und ob er, falls er nicht zurechnungsfähig war, als gemeingefährlich einzustufen ist.

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