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Koks am Geld

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Der Schweizer Zoll beschlagnahmt bei zwei Südtiroler Unternehmern am Bodensee 15.000 Euro – weil auf den Geldscheinen Kokain-Spuren gefunden werden. Nun kämpfen sie um die Rückerstattung des Geldes.

von Thomas Vikoler

In der Schweiz dürfen Nicht-Schweizer höchstens 10.000 Euro Bargeld mit sich führen. Eine Grenze, welche die beiden Unternehmer aus Südtirol, die vor zwei Monaten von Beamten der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) an einem Grenzübergang nach Deutschland (Bodenseegebiet) kontrolliert wurden, deutlich unterschritten.

Einer der beiden Männer, 40 und 45 Jahre alt, hatte 7.000 Euro Bargeld bei sich, der andere 8.000 Euro. Damit wollten sie, wie sie den Beamten erklärten, in Deutschland Einkäufe machen.

Doch dazu kam es nicht: Die Schweizer Zöllner beschlagnahmten das gesamte Bargeld.

Und zwar infolge eines Drogen-Schnelltests an den Geldscheinen, welche die beiden Südtiroler Unternehmer zunächst bereitwillig herausgegeben hatten. Der Spektrometer der Schweizer Ordnungshüter leuchtete rot auf – an den Geldscheinen wurden Spuren von Kokain festgestellt.

Ein Schweizer Gesetz sieht die sofortige Beschlagnahme der Geldscheine nach dem Drogen-Schnelltest mit dem speziellen Gerät vor. Im Falle der beiden Südtiroler bestätigte eine Untersuchung im Labor, dass die insgesamt 15.000 Euro (oder zumindest einem Teil davon) mit Spuren von Kokain und anderen Drogen verunreinigt waren.

Nun kämpfen die beiden Unternehmer, die jegliche Verbindung mit Drogenkonsum und Drogenkriminalität bestreiten, über ihren Bozner Anwalt Nicola Nettis um die Rückgabe der beschlagnahmten Geldscheine.

 

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