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Vier Ausweisungen

In den letzten Tagen intensivierte die Bozner Quästur ihre Arbeit gegen die Kriminalität. Das Resultat: vier Ausweisungen und eine Festnahme.

In dieser Woche gab es vonseiten der Polizei der Bozner Quästur verstärkte Kontrollen. Am Dienstagvormittag etwa waren die Beamten in einigen Bozner Zonen mit einem hohen Kriminalitätsaufkommen unterwegs, um gezielt verdächtige Ausländer zu identifizieren. Für zwei Personen wurde von Quästor Giuseppe Racca die sofortige Ausweisung angeordnet, woraufhin die Überstellung ins Rückführzentrum von Turin erfolgte.

Konkret handelt es sich um zwei 20-jährige Tunesier, die sich illegal in Italien und seit kurzem in Bozen aufhielten. Einer von ihnen war bereits mehrfach wegen Drogenhandels verhaftet worden. Der andere war eigentlich schon im Oktober 2017 des Staates verwiesen worden.

Zwei weitere Ausweisungen wurden am Mittwoch durchgeführt. Betroffen sind ein 43-jähriger Algerier und ein 25-jähriger Marokkaner.

Der Algerier war bereits mehrmals wegen Drogenherstellung und -handel, Hehlerei, Falschangaben, illegalen Waffenbesitzes und Besitzes von Einbruchswerkzeug angezeigt bzw. verhaftet worden. Die Ausweisung erfolgte, nachdem der Mann im Bozner Gefängnis elf Monate und 27 Tage abgesessen hatte.

Der junge Marokkaner hingegen war bereits im Oktober 2016 des Staates verwiesen worden. Gegen ihn liegen zwar keine Vorstrafen vor, allerdings hatte der Mann laut Quästur während seines illegalen Aufenthaltes in Italien nie gearbeitet und konnte gegenüber den Beamten nicht erklären, wie er seinen Lebensunterhalt bestreitet.

Am Mittwochnachmittag dann verhaftete die Polizei einen 23-jährigen Afghanen, gegen den ein Haftbefehl der Bozner Staatsanwaltschaft vorlag. Der Mann konnte am Bozner Verdiplatz identifiziert werden. Dabei hatte er sechs Gramm Marihuana bei sich.

Wegen Drogenhandels muss der Afghane eine Haftstrafe von acht Monaten und 27 Tagen absitzen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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