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Grab Nr. 230

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Am Landesgericht hat der Prozess gegen Friedhofsarbeiter der Gemeinde St. Ulrich begonnen. Sie hatten die Überreste einer Verstorbenen kurzerhand mit jenen des Grab-„Nachfolgers“ verbuddelt. Der Vorwurf: Leichenschändung.

von Thomas Vikoler

Ende 2015 kreuzten die Carabinieri der Sondereinheit NAS am Pfarrfriedhof von St. Ulrich auf. Ihre Mission: Ein Grab nach Überresten zu durchsuchen. Es handelte sich um Grab Nr. 230, in dem am 22. Juni 2015 ein 73-jährig verstorbener Bürger der Gemeinde St. Ulrich begraben worden war.

Soweit alles regulär. Aufgrund eines Hinweises von Angehörigen gingen die Ermittler aus Trient aber dem Verdacht nach, dass der Tote bzw. dessen Überreste in Grab Nr. 230 nicht allein waren.

Der Verdacht bestätigte sich nach einer Reihe von technischen Analysen. In dem Grab befanden sich auch die Überreste einer am 12. Juni 1990 im Alter von 71 Jahren verstorbenen Frau. Sie waren lediglich teilweise verwest.

Offensichtlich ein mehrfacher Verstoß gegen totenpolizeiliche Bestimmungen: Zum einen war die übliche 20-jährige Verwesungsfrist unterschritten worden, zum anderen die „Umbettung“ unsachgemäß erfolgt.

In derartigen Fällen werden die Überreste in ein sogenanntes Beinhaus gebracht. Ein solches fehlte damals jedenfalls am Friedhof St. Ulrich.

Die Ermittler der NAS fanden heraus, dass die Leiche der verstorbenen Frau zwar sachgerecht aus dem Grab gehoben und aus dem Zinksarg entnommen worden. Allerdings wurden die Überreste in einen Sack gepackt und zunächst auf einem abgeschiedenen Ort des Friedhofs gelegt.

Am 22. Juni 2015, nach der Beerdigung des 73-jährigen Mannes aus St. Ulrich, wurden die Gebeine kurzerhand auf dessen Sarg gelegt und mit Erde zugedeckt.

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