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Treffen in der Bar 

Im Prozess gegen die frühere Ressortdirektorin Katia Tenti sagen WoBi-Mitarbeiter aus. Zeitgleich mit ihrem Rechnungshof-Berufungsprozess. 

von Thomas Vikoler

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen die ehemalige leitende Spitzenbeamtin (derzeit im unbezahlten Wartestand) lautet Verrat von Amtsgeheimnissen und Wettbewerbsverzerrung.

Er bezieht sich auf eine millionenschwere Ausschreibung des Wohnbauinstituts (WoBi) für den Bau von 100 Mittelstandswohnungen in Bozen aus dem Jahre 2012. Die Frage bei der gestrigen Fortsetzung des Prozesses am Landesgericht gegen Katia Tenti und dem Bauunternehmer Antonio Dalle Nogare lautete: In wessen Auftrag interessierte sich die damalige Ressortdirektorin bei WoBi-Mitarbeitern für den Text der Ausschreibung?

Gianfranco Minotti, damals als Technischer Direktor beim WoBi für die Ausschreibung zuständig, berichtet von mehreren Treffen mit Tenti. Auch außerhalb der Amtsräume. So habe er sie, allerdings nach der Veröffentlichung des Ausschreibungstextes, in einer Bar am Mazziniplatz getroffen. Minotti hatte gegenüber den Ermittlern seinerzeit belastende Aussagen gemacht, die er gestern im Zeugenstand auch damit rechtfertigte: „Ich war müde“.

Minotti erklärte, dass das Assessorat von Landesrat Christian Tommasini gehörigen Druck gemacht habe, dass sein Mittelstandsprogramm („ein Wahlversprechen“) rasch umgesetzt werde. „Entsprechend gab es auch Druck auf unser Amt“, betonte der Zeuge.

Der Prozess wird am 12. Juli mit der Anhörung von WoBi-Direktor Franz Stimpfl, einem engen Mitarbeiter Tentis und Anton Aschbachers, damals Vorsitzender der Raumordnungskommission, fortgesetzt.

Derweil fand gestern vor dem Zentralen Rechnungshof in Rom die Berufungsverhandlung zu einem weiteren Verfahren gegen Tenti statt. Sie war 2017 zur Zahlung von 50.0218 Euro wegen überzogener Ausgaben im Rahmen der (gescheiterten) Kulturhauptstadt-Bewerbung verurteilt worden. Die Generalstaatsanwaltschaft forderte eine Revision des Urteils und dass auch andere Personen für den Schaden haftbar gemacht werden sollten.

Das Urteil wird in einigen Wochen ergehen.

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