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Prüfung per Dekret

Das Verwaltungsgericht erlaubt einer Bozner Oberschülerin, die nicht zur Matura zugelassen worden war, im letzten Moment die Teilnahme. Schafft sie die Prüfung, ist der Rekurs hinfällig.

von Thomas Vikoler

Obwohl sich das Interesse an Rechtsfragen bei Oberschülern eher in Grenzen halten dürfte – ein jüngeres Urteil des Staatsrates hat sich insbesondere in den 5. Klassen ziemlich herumgesprochen.

Es enthält gewissermaßen den Schlüssel zur Teilnahme an der Maturaprüfung, auch wenn der Klassenrat entschieden hat, einen Schülern nicht zu dieser zuzulassen. Voraussetzung für die Zulassung ist eine positive Note in allen Fächern, inklusive Betragen.

Eine Schülerin einer Bozner Oberschule erfüllte die Voraussetzung nicht, wie sie am vergangenen Donnerstag mitgeteilt bekam. Also: Nicht zur Maturaprüfung zugelassen.

An der gestrigen ersten schriftlichen Prüfung nahm die Schülerin dennoch teil. Edith Engl, Präsidentin des Verwaltungsgerichts, hatte dies mit einer Aussetzungsverfügung, die ihrem Anwalt Domenico Laratta am Dienstagnachmittag zugestellt wurde, erlaubt.

Begründung: Es sei Gefahr in Verzug, die Folgen einer Nicht-Teilnahme an der Prüfung könnten „unumkehrbar“ sein. Das stimmt zweifellos, die Schülerin müsste, so wie vom Klassenrat entschieden, die 5. Klasse wiederholen und im kommenden Jahr einen weiteren Anlauf zur Matura nehmen.

Hingegen hat die Schülerin nun alles andere als schlechte Aussichten, die Matura, auch mit Hilfe eines juristischen Tricks, dennoch zu schaffen.

Das angesprochene Urteil des Staatsrates legte nämlich fest, dass die Nicht-Zulassung durch den Klassenrat mit bestandener Matura-Prüfung hinfällig wird. Juristisch wirkungslos. Und zwar deshalb, weil die Reifeprüfung, obwohl dort nicht alle Fächer abgefragt werden, eine „umfassende Bewertung“ des Schülers mit sich bringe. Inklusive der Fächer, welche vom Klassenrat negativ bewertet worden waren.

„Das Staatsratsurteil ist mehr als deutlich und inzwischen konsolidiert“, betont Domenico Laratta, der Anwalt der Schülerin. Er hatte den Rekurs, in dem er eine ungerechte Bewertung und mangelnde Begründung der Nicht-Zulassung zur Matura beanstandete, am Montag beim Verwaltungsgericht eingebracht.  Einen Tag später folgte die Präsidialverfügung zur Teilnahme an der Prüfung.

Die Verhandlung des Richterkollegiums zur Aussetzungsverfügung wurde für den 10. Juli angesetzt. Bis dahin dürfte bereits feststehen, ob die Rekursstellerin die Matura geschafft hat oder nicht. Die Durchfallquoten haben in den vergangenen Jahren jedenfalls abgenommen.

Der Fall zeigt: Wer es sich leisten kann (ein Rekurs vor dem Verwaltungsgericht kostet um die 3.000 Euro), kann sich die Teilnahme an der Matura auch erstreiten.

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