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Maulkorb für Ulli

Ulrike Oberhammer

Die SVP-Kandidatin Ulrike Oberhammer darf sich in den 60 Tagen vor der Landtagswahl als Präsidentin des Beirats für Chancengleichheit nicht zu Wort melden.

von Matthias Koffer

Ulrike Oberhammer stehen zwei schwierige Monate bevor. Aufgrund des staatlichen Wahlgesetzes von 2000, das die „Par Condicio“ regelt, ist es der Präsidentin des Beirats für Chancengleichheit in den beiden Monaten vor den Landtagswahlen am 21 Oktober nicht gestattet, direkte und indirekte Wahlwerbung zu betreiben. Dabei kandidiert Ulrike Oberhammer selbst für den Landtag, und zwar als eine von zehn „Landeskandidaten“ auf der SVP-Liste.

Der „Maulkorb“-Artikel Nr. 9 im staatlichen Wahlgesetz legt fest, dass die öffentlichen Verwaltungen ab dem 22. August ihre Kommunikation „auf dringende Mitteilungen zu beschränken und die namentliche Nennung der Verwalter zu vermeiden haben“, und zwar bis zum Wahltermin am 21. Oktober. 60 Tage vor der Wahl, am 22. August, wird das Dekret  des Landeshauptmannes über die Ausschreibung der Wahlen im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt gelten laut dem staatlichen Par-Condicio-Gesetz die genannten Einschränkungen.

Ulrike Oberhammer kann sich in dieser Zeit folglich nicht als Präsidentin des Landesbeirats für Chancengleichheit zu Wort melden, sondern nur unpersönliche Mitteilungen herausgeben. Das heißt frelich nicht, dass für die Pustererin der Wahlkampf jetzt schon gelaufen ist. Als „einfache“ Landtags-Kandidatin kann sich Ulrike Oberhammer ständig zu allen politischen Themen einbringen. Sie darf nur nicht ihre Funktion in der Verwaltung „missbrauchen“.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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