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Ja zum Wolf-Gesetz

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Der zuständige Gesetzgebungsausschuss im Landtag billigt den Gesetzentwurf von Landesrat Arnold Schuler zur möglichen Entnahme von Wolf und Bär.

Der II. Gesetzgebungsausschuss des Landtages hat am Mittwoch den Landesgesetzentwurf  „Vorsorge- und Entnahmemaßnahmen bei Großraubwild“, vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag von Landesrat Arnold Schuler, mit sechs Ja (Maria Hochgruber Kuenzer, Magdalena Amhof, Josef Noggler, Oswald Schiefer, Sigmar Stocker und Bernhard Zimmerhofer) und einer Gegenstimme (Hans Heiss) gutgeheißen.

Laut diesem Gesetzentwurf kann der Landeshauptmann, „nach Einholen des Gutachtens der Höheren Anstalt für Umweltschutz und Forschung (ISPRA), beschränkt auf die Tierarten Ursus arctos und Lupus canis zur Entnahme, zum Fangen oder zum Töten von Exemplaren dieser Arten ermächtigen, falls dies mangels anderer Lösungen für notwendig erachtet wird und vorausgesetzt, dass der Bestand der Populationen der betroffenen Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet dadurch nicht beeinträchtigt wird.“

Der Ausschuss im Landtag hat nur eine Änderung vorgenommen, und zwar am Titel des Gesetzentwurfs, der sich nun ausdrücklich auf die Habitat-Richtlinie der EU von 1992 bezieht, die unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Entnahme erlaubt.

Ein Antrag von Hans Heiss, das ISPRA-Gutachten als bindend vorzusehen, wurde abgelehnt. Ein Antrag von Josef Noggler, wonach die ISPRA nur ein Gutachten zum Erhalt der Population abgibt, aber nicht zu Schäden und Gefahren vor Ort, soll bis zur Behandlung im Plenum geprüft werden.

„Im Unterschied zu anderen Ländern hat Italien die Habitat-Richtlinie von 1992 noch nicht mit einer eigenen Verordnung umgesetzt“, erklärt die stellvertretende Ausschussvorsitzende Maria Hochgruber Kuenzer.

Sie erklärt: „Damals gab es in Italien 100 Wölfe, heute sind es 2.000, wobei die Zahl sich alle sieben bis acht Jahre verdoppelt. Man geht davon aus, dass es rund um Südtirol sechs Wolfsrudel gibt, deren Verbreitung hat Auswirkungen auf Nutztierhaltung, Freizeitgestaltung und Artenvielfalt. Die vorgeschlagenen Herdenschutzmaßnahmen sind in Südtirol nicht umsetzbar, Hirtenhunde wären auch eine Gefahr für den Menschen. Südtirol versucht nun mit diesem Gesetz, die EU-Richtlinie direkt umzusetzen, bevor der Staat tätig wird – das ist auch schon bei anderen Richtlinien geschehen, zum Beispiel mit dem Vergabegesetz.“

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Kommentare (11)

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  • guyfawkes

    Der Gesetzestext ist ein schlechter Witz:
    „….vorausgesetzt, dass der Bestand der Populationen der betroffenen Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet dadurch nicht beeinträchtigt wird.“

    Ganz Südtirol wird einfach als „nicht natürliches Verbreitungsgebiet“ erklärt und schon spielt das Kriterium „Bestand der Population“ keine Rolle mehr.
    Dies dürfte „einereiner“ zwar gefallen – ich kann mir aber nicht vorstellen dass man „so billig“ damit durchkommt.

    Ausserdem sollte im Gesetz schon präzisiert werden, wer ermächtigt wird. Das Amt für Jagd und Fischerei wird dies wohl kaum selbst ausführen. Irgendwelche Jäger die schon in den Startlöchern stehen (zB „einereiner“ oder BM Colli – falls es sich nicht um ein und dieselbe Person handelt)?

  • sepp

    wos wellen die mit ihre Gesetze sell ihnen schun der walsche Staat sogen wie die Gesetze du der schuler und die kuenzer schrein jo amol die wellen ba die Bauern punkten

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