Du befindest dich hier: Home » Südtirol » „Absurde Situation“

„Absurde Situation“

Foto: 123RF.com

Die BürgerUnion rechnet vor: Südtirols fast 300 Hausärzte hätten theoretisch noch 39.000 freie Patientenstellen. Diese Plätze sind jedoch Nicht-Ansässigen und Nicht-EU-Bürgern vorbehalten.

Es ist ein ganz simple Rechnung, die Andreas Pöder anstellt:

Von den über 280 Hausärzten in Südtirol kann jeder maximal 1.575 einheimische Patienten haben.

Zusätzlich kann jeder 225 Nicht-EU-Bürger bzw. Nicht-Ansässige als Patienten eintragen.

Insgesamt könnten also Südtirols Hausärzte zusätzlich 64.000 Patienten eintragen, rechnet Andreas Pöder vor.

Von diesem Nicht-Ansässigen-Kontingent – so hat der Abgeordnete der BürgerUnion in Erfahrung gebracht – sind über 25.000 Stellen ausgeschöpft.

„Demnach wären noch 39.000 Stellen für Patienten frei, die jedoch von Einheimischen nicht benutzt werden dürfen“, so Pöder.

Ein auf Initiative der BürgerUnion beschlossener Begehrensantrag des Landtages fordert von Rom eine Änderung der Situation.

Südtirols fast 300 Hausärzte hätten theoretisch noch 39.000 freie Patientenstellen, die jedoch derzeit noch Nicht-Ansässigen, laut staatlicher Regelung für Nicht-EU-Bürger vorbehalten sind.

Diese Patientenstellen dürften derzeit jedoch nicht von einheimischen Patienten, die vielerorts dringend einen Hausarzt besuchen, besetzt werden, kritisiert Pöder.

Andreas Pöder

Grundsätzlich vermerkt der BürgerUnion-Politiker, dass es sich bei den beim Südtirol Landesgesundheitsdienst eingetragenen Betreuten um ansässige oder nicht ansässige Eingeschriebene handelt und daher Nicht-EU-Bürger nicht separat erfasst werden.

Dazu ein Beispiel: Arbeitet ein in z.B. Verona ansässiger Bürger in Südtirol und wird im Landesgesundheitsdienst eingetragen, gilt dieser, ebenso wie ein Nicht-EU-Bürger, als „nicht ansässiger” Betreuungsberechtigter (Möglichkeit einer Eintragung aus Arbeits-, Studien- oder Gesundheitsgründen).

Die Anzahl der „nicht ansässigen Betreuungsberechtigten” je Hausarzt ist unterschiedlich.

Bei der Berechnung der Vergütung der Hausärzte ist immer die Pro-Kopf-Quote ausschlaggebend, unabhängig davon, ob es sich um ansässige oder nicht ansässige Betreute handelt. Der Hausarzt wird immer pro Eingeschriebenen bezahlt.

Andreas Pöder hofft nun, dass die neue Regierung in Rom eine neue Regelung beschließt.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen