Du befindest dich hier: Home » Gesellschaft » Fatale halbe Stunde

Fatale halbe Stunde

Ester Quici bei ihrer Ankunft im Gerichtspalast (Foto: Karl Oberleiter)

Die Generalstaatsanwaltschaft beharrt im Berufungsprozess zum Mordfall Heuschreck auf die These vom vorsätzlichen Mord: Ester Quici habe ihren Partner verletzt und verbluten lassen. Die Fachgutachter liefern dazu wichtige Indizien.

von Thomas Vikoler

Schnitt Nr. 7 war für das Schwurgericht, das Ester Quici am 11. März 2017 zu 14 Jahre Haft verurteilte, ein wichtiges Ereignis. Laut Urteilsbegründung war es der letzte einer Serie von Stichen, welche die Angeklagte ihrem Lebensgefährten Alessandro Heuschreck an jenem fatalen 21. März 2015 zufügte.

Er verursachte am Inneren der linken Handfessel des 51-jährigen Bozner keine größere Wunde, die entsprechend wenig blutete.

Auf seine Interpretation von Schnitt Nr. 7 stützte das Schwurgericht seine Einschätzung, dass die des vorsätzlichen Mordes angeklagte Ester Quici, 38, lediglich für Körperverletzung mit Todesfolge („omicidio preterintenzionale“) verantwortlich gemacht werden könne.

Donatella Marchesini, die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft, im Berufungsprozess vor einem Oberlandes-Schwurgericht, ist da anderer Meinung. Sie will beweisen, dass Ester Quici ihren Partner vorsätzlich getötet hat – durch ein Dutzend Messerstiche und, vor allem, durch die unterlassene Hilfeleistung.

Auch aus diesem Grund setzte sie bei der  Einvernahme der drei Gutachter aus der ersten Instanz (die Gerichtsmedizinerin Gabriella Trenchi, der Pathologe Mattia Barbareschi, und der Verteidigungssachverständige Domenico De Leo) insbesondere auf eine Frage: Wie viel Zeit ist seit dem letzten Stich (der für Marchesini nicht die Nr. 7 ist) und dem Eintritt des Todeszeitpunkts vergangen?

„Rund eine halbe Stunde“, lautet die prompte Antwort von Gabriella Trenchi, der auch Verteidigungsgutachter De Leo nicht entschieden widerspricht.

Es kann also davon ausgegangen werden, dass Alessandro Heuschreck rund eine halbe Stunde in der Wohnung in der Bozner Freiheitsstraße lag, ohne dass ihn jemand zur Hilfe gekommen ist. Verarztet oder verbunden wurde der Mann mit der angeschlagenen Gesundheit jedenfalls nicht.

Stattdessen bemühte sich Quici, das Blut vom Boden aufzuwischen.

Für Staatsanwältin Marchesini stammen alle Stiche von Quici, es könne nicht eindeutig bewiesen werden, dass sich Heuschreck einige von ihnen – im Rahmen einer Art Selbstmord-Attacke – selbst zugefügt hat.

Deshalb stellte sie gestern den Gutachtern die Frage, ob Selbstmörder die Körperstellen, an denen sie sich Verletzungen zufügen, gemeinhin entblößen. „Ja, normalerweise“, sagt Gerichtsmedizinerin Trenchi, „ich habe da 20-jährige Erfahrung aus den italienischen Gefängnissen“.

Im Mordfall Heuschreck ist es nämlich so, dass Alessandro Heuschreck bei seinem Tod durch Verbluten mehrere Kleidungsstücke an hatte: Ein Leibchen, ein Sweatshirt, eine Kapuzenjacke, eine Hose, einen Schal. Auf allen Kleidungsstücken wurden später Risse festgestellt, die wohl von einem eindringenden Messer stammen. Der Schal wurde allein fünf Mal beschädigt.

„Wenn Heuschreck versucht hätte, durch einen Selbstmordversuch bei den Anwesenden eine Wirkung zu erzielen, hätte er die betreffenden Körperstellen entblößt“, findet Marchesini.

Quicis Verteidiger Beniamino Migliucci und Enrico Lofoco setzten hier auf den Umstand, dass Heuschreck wenige Monate vor seinem Tod in seiner Wohnung in der Bozner Rosministraße versucht hatte, sich umzubringen.

Allerdings konnte er, nachdem ihm Ester Quici 15 Stunden nach einer SMS ihn dort aufgesucht hatte, selbst die Erste Hilfe im Bozner Krankenhaus aufsuchen.

Die Generalstaatsanwaltschaft vertritt also voll die Vorsatz-These und will bei der Beweisführung auch die kolportierten innerfamiliären Abgründe als Tatmotiv zurückgreifen.

Einstweilen muss geklärt werden, ob Quicis minderjährige Tochter aussagefähig ist.

Das Mädchen hatte zu Beginn des Berufungsprozesses mitgeteilt, dass es als direkte Augenzeugin der Bluttat (nun) zu einer Aussage bereit sei.

Der Psychiater Fabio Bonadiman hat die potentielle Zeugin inzwischen auf ihre Eignung untersucht und wird sein Ergebnis dem Oberlandesschwurgericht unter Vorsitz von Manfred Klammer (Beisitzerin: Silvia Monaco, dazu sechs weibliche und ein männlicher Geschworener) auf der nächsten Verhandlung am 29. Juni mitteilen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen