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Schwacher Trost

Kevin Montolli vor Gericht (Foto: NBC)

Den Angehörigen der in Bozen ermordeten Prostituierten Svetla Fileva wurde vom Oberlandesgericht ein Schmerzensgeld von knapp 300.000 Euro zugesprochen. Doch weil der Täter Kevin Montolli kein Geld hat, muss der Staat für ihn einspringen. Mit gerade 8.000 Euro.

von Thomas Vikoler

Italien ist bei der Umsetzung von EU-Richtlinien nicht selten in Verzug. Und wenn es sie umsetzt, dann zuweilen mit einem Gesetz, das einer Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof nicht standhält.

So erging es Richtlinie Nr. 2004/80/CE, welche die EU-Staaten dazu verpflichtet, Opfer von Gewaltverbrechen zu entschädigen. Und zwar für den Fall, dass der (verurteilte) Täter finanziell dazu nicht in der Lage ist.

Dies gilt zweifellos für Kevin Montolli. Der Meraner Bäckerlehrling, damals Bewohner des Kolpinghauses in Bozen, wurde rechtskräftig wegen Mordes an einer bulgarischen Prostituierten verurteilt. Die Frau, Svetla Fileva, war im September 2012 am Bozner Boden mit 36 Messerstichen getötet worden, sehr bald wurde der junge Südtiroler als Täter identifiziert.

In erster Instanz erhielt er im verkürzten Verfahren 14 Jahre Haft, im März 2015 reduzierte das Oberlandesgericht die Haftstrafe auf zwölf Jahre und zwei Monate Haft. Montolli wurde zudem verurteilt, den Zivilparteien knapp 300.000 Schmerzensgeld zu zahlen: Filevas Eltern und ihren beiden Kindern insgesamt 245.000, der Schwester 50.000 Euro.

Beträge, die der inzwischen rechtskräftig Verurteile auch nicht ansatzweise wird zahlen können. Als Häftling ist er praktisch mittellos.

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Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (24)

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  • andreas

    Wenn man sich die Kommentare unter der FB Seite von Salvini ansieht und merkt, dass goggile eine durchschnittliche Salviniwählerin ist, müsste man eigentlich Salvini wegen Verführung Unterbelichteter anzeigen, mindestens…. 🙂

    • pat

      Salvini best man! Der Intelligenzquotient von Andreas reicht leider nicht um das zu schnallen, aber Hauptsache andere als unterbelichtet betiteln xDDD lmao die linke Ignoranz.. Volksvirus des 21. Jahrhundert.
      Zurück zum Thema:
      Auszahlung von solchen Geldern an Hinterbliebene ist tatsächlich pervers. Das bringt den Toten nicht zurück. Stattdessen wäre eine mit Hausverstand verhängte Haftstrafe angebracht, aber was passiert stattdessen? Die Haftstrafe wird im Nachhinein noch weiter gesenkt. 12 Jahre bwahahaha ein Witz für ein Menschenleben. 25 Jahre (Höchststrafe) ist bereits schon ein Witz. Und da sind wir wider… Möchtegern-Gutmenschengesetze welche alles andere als gut sind! *kopfschüttel*

      • noando

        recht haben sie: 12 jahre ein witz – 25 jahre höchststrafe auch … auch bringt geld die/den verstrobene/n nicht zurück. die hinterbliebenen haben mit dem verlust genug „schaden“ – ein finanzieller schadensersatz (im gerechtfertigten ausmaß) ist aber gerechtfertigt.

  • andreas

    @pat
    Eine hohe Haftstrafe bringt einen Toten üblicherweise auch nicht zurück.

    Kinder haben ihre Mutter verloren, welche finanziell für sie gesorgt hat und sie meinen, dass es keine Berechtigung dafür gibt, dass u.a. die Kinder Geld bekommen?

    Aber danke, dass du meine Ansichten so schnell bestätigt hast.

    • pat

      Eine hohe Haftstrafe sorgt aber dafür, dass der Mörder nicht nochmal die Chance bekommt zu Morden. Außerdem kommt dies der Gerechtigkeit etwas näher.
      Schei*e wie hintengeblieben muss man sein…

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