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Die Sarner Posse

Foto: LPA

Die Gemeinde Sarntal hat ein Grundstück verkauft, das ihr gar nicht gehörte. Nun muss sie den Kaufpreis zurückerstatten.

Fehler bei Kaufverträgen können passieren:

Eine vertauschte Nummer einer Grundparzelle, eine missverständliche Vermessung, ein anderer technischer Irrtum. Freilich stellt sich zumeist sehr schnell heraus, dass etwas nicht stimmt.

Im Sarntal verging bis zu dieser Erkenntnis rund ein halbes Jahr.

Doch der Reihe nach:

Am 25. Oktober 2017 beschloss der Gemeindeausschuss den Verkauf eines Grundstückes im Bereich des Gasthofes Rabenstein in der Fraktion Muls an einen Privaten. Das Ergebnis einer sogenannten Grundstücksregelung. Die Gemeinde vereinbarte mit dem Käufer einen Quadratmeterpreis von 65,50 Euro, also insgesamt 20.436 Euro für die 312 Quadratmeter Fläche. Der Kaufvertrag wurde aufgesetzt, der Private überwies der Gemeinde die vereinbarte Summe.

Doch damit war die Grundstücksregelung nicht abgeschlossen. Denn ein Bürger teilte der Gemeinde mit, dass ihm das Grundstück gehört, das die Gemeinde verkauft hatte.

Dies nimmt der Gemeindeausschuss nun mit einem weiteren Beschluss zur Kenntnis, mit dem sie jenen vom 25. Oktober widerruft. „Ein Grundstück, dass nicht der Gemeinde gehört, kann nicht Gegenstand eines Kaufvertrages seitens der Verwaltung sein“, lautet die lapidare Einsicht im Rücknahme-Beschluss.

Gleichzeitig beschließt der Gemeindeausschuss, den bereits kassierten Kaufpreis von 20.436 Euro  an den Grundstückskäufer zurückzuerstatten.

Die Bürgerliste Sarntal spricht von einer „oberflächlichen“ Arbeitsweise im Sarner Rathaus.

 

 

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