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Verjährtes Doping?

Am 21. Juni entscheidet die Kassation über die vom Bozner Oberlandesgericht bestätigten Haftstrafen im Doping-Fall Taschler/Ferrari. Für die Verteidigung sind die Straftaten bereits verjährt.

von Thomas Vikoler

In Südtirol wurden zuletzt richtungsweisende Urteile gefällt: Einmal der Schuldspruch am Landesgericht gegen die früheren Sportärzte von Olympiasieger Alex Schwazer wegen Beihilfe zum Doping durch unterlassene Meldung an die zuständigen Kontrollbehörden. Das erste Urteil zu diesem Strafbestand in Italien.

Ebenfalls aufsehenerregend war der erstinstanzliche Schuldspruch im Doping-Fall Taschler/Ferrari. Richter Carlo Busato verurteilte Daniel Taschler wegen Einnahme von EPO zu neun Monaten Haft, seinen Vater, den damaligen Sportfunktionär Gottlieb Taschler, zu einem Jahr Haft, den (gesperrten) Sportarzt Michele Ferrari hingegen zu eineinhalb Jahren Haft. Letztere beide wegen Beihilfe zum Doping.

Das Oberlandesgericht Bozen hat die drei Schuldsprüche am 22. November vergangenen Jahres vollinhaltlich bestätigt. Lediglich der Schadenersatz für die Zivilpartei (die Anti-Dopingagentur WADA) wurde von 15.000 auf 12.500 Euro heruntergesetzt.

Das Oberlandesgericht hat inzwischen eine umfangreiche Urteilsbegründung nachgereicht, das sich – wie das erstinstanzliche Urteil – wesentlich auf die von der Staatsanwaltschaft Padua durchgeführten Abhörungen stützt.

Alle Verurteilten haben inzwischen Kassationsbeschwerde gegen das Urteil eingebracht. Das römische Höchstgericht hat die Verhandlung vergleichsweise kurzfristig festgesetzt – auf den 21. Juni.

Da entscheidet sich voraussichtlich das definitive Schicksal für diesen Pilotfall, bei dem insbesondere der Ruf Taschlers (er war immerhin Vizepräsident des Biathlon-Weltverbandes IBU, gegen den inzwischen wegen möglicher Doping-Vertuschungen ermittelt wird, und Chef des Biathlon-Weltcups in Antholz) und die berufliche Zukunft von „Mr. EPO“ Michele Ferrari auf dem Spiel steht.

Offenbar setzten ihre Anwälte in der Kassation auf den Faktor Verjährung. Für Flavio Moccia, dem Anwalt von Gottlieb Taschler, sind die seinem Mandant vorgehaltenen Straftaten bereits Anfang dieses Jahres verjährt.

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