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Verteidigtes Recht

Myriam Atz Tammerle

„Recht auf Gebrauch der Muttersprache erfolgreich verteidigt“, verkündet Myriam Atz Tammerle von der Süd-Tiroler Freiheit.

Auch im Jahr 2018 wurde die DSU-ISEE-Erklärung, die man etwa für das Ansuchen um das staatliche Familien- oder Kindergeld oder die Reduzierung von Strom- und Gasgebühren benötigt, nur in italienischer Sprache zur Verfügung gestellt. Bis vor kurzem. Denn nach erfolgreicher Intervention konnte die Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Myriam Atz Tammerle, erreichen, dass die DSU-ISEE-Erklärung nun auch in deutscher Sprache erhältlich ist.

Bereits im April reichte die Landtagsabgeordnete diesbezüglich eine Anfrage im Landtag ein. Sie verwies auf die Verletzung der Zweisprachigkeitspflicht und wollte wissen, warum bisher noch nie interveniert wurde, damit den Bürgern deutscher Muttersprache die DSU-ISEE-Erklärung in deutscher Sprache bereitgestellt wird. Nun kam der positive Bescheid.

„Wir haben es wieder einmal geschafft, dass die Einhaltung der Zweisprachigkeitspflicht, so wie vom Autonomiestatut vorgesehen, garantiert wird“, freut sich Atz Tammerle.

Sie ist der Meinung: „Eigentlich sollte es nicht so weit kommen, dass man immer und immer wieder Zweisprachigkeitsverletzungen melden muss. Wir werden jedoch nicht müde, Fällen wie diesem, in denen das Recht auf Gebrauch der Muttersprache verletzt wird, hartnäckig nachzugehen.“

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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