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„Forderungen teilweise erfüllt“

Der KVW zeigt sich zufrieden mit den Abänderungen im Entwurf des neuen Wohnbauförderungsgesetzes – aber nur teilweise.

„Die Vorstellung der Abänderungen des neuen Wohnbauförderungsgesetzes lassen positiv stimmen“, heißt es vom KVW. Er hat mit Olav Lutz (Wohnbauberater und stellvertretender Landesvorsitzender im KVW) und Leonhard Resch (Referatsleiter der Arche im KVW) nützliche Beiträge zur Verbesserung des neuen Wohnbauförderungsgesetzes eingebracht.

„Positiv ist, dass das Gesetz nun klarer und kompakter gemacht wurde. Der Rahmen des Gesetzes steht, die Inhalte müssen aber noch an einigen Stellen besser definiert werden“, so Olav Lutz.

Leonhard Resch begrüßt, dass die Kumulierbarkeit mit dem Bausparen geklärt wurde, sodass Antragsteller nun eine Landesförderung und ein Bauspardarlehen bekommen können. Dass der Nachweis der Finanzierbarkeit nicht mehr von Amt kontrolliert werden muss, erscheine sinnvoll. Eine Finanzierbarkeit auf der Basis der letzten zwei Jahre zu machen, sei nicht zielführend.

„Die Finanzierbarkeit müssen die Bauherren mit den Banken abklären auf der Basis des geplanten Rückzahlungszeitraums. Jede seriöse Bank hat ein Interesse, dass die Bauherren die Kredite zurück bezahlen können. Damit fällt auch einiges an Bürokratie im Wohnbauamt weg“, so Resch.

Wer auf dem geförderten Bauland eine Wohnung baut oder kauft, benötige Startkapital, ein solides Fundament für die Eigenheimfinanzierung. „Derzeit fallen einige durch den Rost, weil sie Geld angespart haben und dieses nicht auf die Familie verteilt, sondern auf einem Konto liegen haben. Dies soll sich ändern“, so Lutz.

Die EEVE sollte in diesem Bereich die Erhöhung des Eigenkapitals auf die Familie berechnet werden und der Freibetrag soll erhöht werden. Landesrat Tommasini hat diesem Ansatz positiv gegenübergestanden, sodass es hier bald eine Verbesserung geben könnte.

Landesrat Tommasini lobte die Verbesserungsvorschläge des KVW, die kritisch und konstruktiv gestaltet seien. Gemäß einem Jahresthema des KVW „kritisch – konstruktiv – gestalten“ haben die KVW-Vertreter noch Anregungen, über die es noch zu diskutieren gilt.

„Die Reduzierung der geeigneten Wohnungen sehen wir weiterhin als nicht zielführend. Besonders wenn man im selben Gesetz den Kauf einer Wohnung von 110 auf 130 Quadratmeter erlaubt. Hier sollte man noch nachbessern“, meint Olav Lutz.

Kritsch sieht Leonhard Resch die derzeit sehr langen Bearbeitungszeiten. Teilweise warten Antragsteller mit Gesuchen vom Dezember 2016 noch auf die Genehmigung ihres Ansuchens. Sollte die geplante Verkürzung der Bearbeitungszeiten, die durch die Verwendung der EEVE und die Digitalisierung zu erwarten sind, nicht eintreffen, sollten dem Amt mehr Personal zugestanden werden.

Lutz und Resch sind der Meinung, dass ein Bürokratieabbau helfen könnte: „Anfragen über Konventionalwertschreiben, Unbedenklichkeitserklärungen, Bindungseintragungen, das Abholen der Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung, das sind alles Themen die man verbessern könnte.“ Abteilungsdirektor Stefan Walder hat die KVW-Experten eingeladen hier konkret mitzuarbeiten.

„In den Durchführungsbestimmungen wird die Basis geschaffen, dass dieses Gesetz sozial verträglich wird. Die EEVE-Bestimmung soll untersucht werden, die Punkteregelung soll besser definiert werden und für die KVW-Senioren wünsche ich mir, dass es kein Alterslimit für die Wohnbauförderung gibt“, erklärt Lutz.

Wohnen ist nicht nur in Südtirol teuer. Auch in Deutschland hat die Regierung „leistbares Wohnen“ als Schwerpunktthema in das Regierungsprogramm aufgenommen. Dort setzt man auch auf einen fairen Mietmarkt und Maßnahmen für mehr leistbare Wohnungen.

„Ein Patentrezept für preiswerte Miet- und Eigentumswohnen gibt es leider nicht. Es gilt daher, so wie im Gesetz vorgesehen, Pilotprojekte für neue Wohnformen zu starten die maßgeschneidert sind für die Bedürfnisse der Zielgruppen (Jugend, Senioren, Familien, …) und der Gemeinden“, meint der KVW.

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