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Aufgestockte Gelder

Die Landesregierung hat am Dienstag einer Aufstockung der Finanzmittel der ESF-Achse zur Begleitung benachteiligter Personen am Arbeitsplatz zugestimmt.

Zum ersten Mal in dieser Programmperiode übersteigt die Summe der angeforderten Beiträge jene der bereitgestellten: Im Rahmen des Operationellen Programms für den Europäischen Sozialfonds ESF des Zeitraums 2014 bis 2020 wurde am 23. November vergangenen Jahres der Aufruf „Maßnahmen zur Stärkung der Kompetenzen und zur Begleitung am Arbeitsplatz von benachteiligten Personen“ genehmigt und veröffentlicht.

Der Aufruf zielte auf die Erleichterung der Integration von besonders gefährdeten Personengruppen ab, die aufgrund von bestimmten Benachteiligungen Schwierigkeiten beim Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Dazu zählen Personen, die etwa unter einer Beeinträchtigung leiden, Suchtkranke, aus der Haft entlassene Straftäter und solche, die ihre Strafe nicht im Gefängnis absitzen, Opfer von Gewalt, Verschleppung oder schweren Formen der Ausbeutung, diskriminierungsgefährdete Personen, Migranten einschließlich Asylantragsteller, Personen, denen internationaler, subsidiärer und humanitärer Schutz zuerkannt worden ist oder Obdachlose. Für den Aufruf wurden Finanzmittel in Höhe von fünf Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Zusätzliche 2,7 Millionen Euro

Innerhalb der vom Aufruf vorgesehenen Frist wurden Projektanträge für einen Gesamtbetrag von rund 7,7 Millionen Euro eingereicht. Heute hat die Landesregierung deshalb beschlossen, die finanziellen Mittel des Aufrufs aufzustocken, und zwar um 2,7 Millionen Euro. Diese setzen sich zur Hälfte aus EU-Mitteln des ESF zusammen (1,35 Millionen), zu 35 Prozent aus staatlichen Mitteln (945.000 Euro) und zu 15 Prozent aus Landesmitteln (405.000 Euro).

Die Landesregierung hat heute zudem eine Abänderung der Vormerkung für den ESF-Aufruf „Weiterbildungsmaßnahmen zur Stärkung der Kompetenzen und zur Arbeitsbegleitung von älteren Arbeitnehmern“ für den Zeitraum 2017-2018 gutgeheißen. Zehn Projekte wurden dafür für eine Gesamtsumme von rund 1,1 Millionen Euro zugelassen. Für diese Projekte wurde nun der Gesamtbetrag auf die neuen Kapitel für die Jahre 2018 und 2019 vorgemerkt.

 

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