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Haltlose Klage

LH Arno Kompatscher hat für die Millionen-Klage durch SAD-Chef Ingemar Gatterer nur ein müdes Lächeln übrig: „Die in der Anklageschrift zitierte EU-Richtlinie, gegen die wir verstoßen haben sollen, betrifft uns gar nicht.“

Von Matthias Kofler

Ingemar Gatterer fährt im Busstreit mit schwerem Geschütz auf: Der SAD-Chef hat das Land wegen „Verstoßes gegen europäisches Kartellrecht“ verklagt und fordert einen Schadenersatz von 40 Millionen Euro. In der von der Brüsseler Anwaltskanzlei „Redeker Sellner Dahs“ verfassten Anklageschrift wird auf die EU-Richtlinie 104/2014 verwiesen, die Verstöße gegen das Kartellrecht beinhaltet.

Laut Ingemar Gatterer verstößt das Land gegen besagte Richtlinie, weil es bei der Ausschreibung der Buskonzessionen eine Zuschlagslimitierung auf zwei Lose vorsieht. Darüber hinaus soll das Land – immer laut dem SAD-Chef – auch bei der Übertragung von Bussen und Immobilien der heutigen Konzessionäre an ihre Nachfolger sowie bei der Sozialklausel für Angestellte gegen die EU-Kartellschadensrichtlinie verstoßen haben.

Landeshauptmann Arno Kompatscher hat für die Millionen-Klage durch den SAD-Mehrheitseigentümer nur ein müdes Lächeln übrig. Er rechnet fest damit, dass das Land sich rechtlich einwandfrei verhalten hat – so wie es im Busstreit gegen Gatterer noch immer der Fall war. Die Klage wurde bereits von der Anwaltschaft des Landes geprüft. Die Anwaltschaft ist zum Schluss gekommen, dass die Schadensersatzforderungen haltlos sind. Der Grund: Die in der Klageschrift zitierte EU-Richtlinie 104/2014 regelt Schadenersatzklagen von Geschädigten gegen Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen, die die Wettbewerbsvorschriften verletzt haben, nicht aber gegen öffentliche Verwaltungen. „Das Land könnte aufgrund dieser Richtlinie also gegebenenfalls Klägerin sein, aber nie Beklagte“, betont Kompatscher.

In der Tat heißt es unter Artikel 1 der EU-Richtlinie, dass mit den Vorschriften gewährleistet werden soll, „dass jeder, der einen durch eine Zuwiderhandlung eines Unternehmens oder einer Unternehmensvereinigung gegen das Wettbewerbsrecht verursachten Schaden erlitten hat, das Recht hat, den vollständigen Ersatz dieses Schadens von diesem Unternehmen oder dieser Unternehmensvereinigung zu verlangen“.

„Dass öffentliche Verwaltungen hiervon nicht betroffen sind, weiß auch Herr Gatterer“, ist LH Arno Kompatscher überzeugt. Warum der SAD-Chef trotzdem das Land verklagt hat, bleibt vor diesem Hintergrund schleierhaft.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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