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Aus dem Schneider 

Am 11. Juni wird am Landesgericht die Verjährung des Strafverfahrens gegen Helmuth Innerbichler, Ex-Bürgermeister von Sand in Taufers, in der Causa Cascade/BHKW, erklärt. 

von Thomas Vikoler

Zweisprachige Strafverfahren bergen, aus der Sicht der Staatsanwaltschaft, erhebliche Risiken. Denn auf der Gegenseite haben die Verteidiger scharfe Waffen in der Hand, die ihnen das Autonomiestatut gegeben hat.

Marco Mayr und Michael Forer, die Anwälte von Helmuth Innerbichler, bis 2015 Bürgermeister von San in Taufers, und Ex-Assessor Meinhard Fuchsbrugger, haben sie im (noch) laufenden Verfahren bestens genutzt.

Innerbichler und Fuchsbrugger werden des Amtsmissbrauchs und der Wettbewerbsverzerrung beschuldigt, es geht um den Fall Cascade, aber auch das Blockheizkraftwerk im Keller des Wohnhauses von Innerbichlers Bruder.

Die Vorhaltungen im Fall Cascade: Bürgermeister Innerbichler nahm über seine inzwischen geschlossene Malerfirma im Jahre 2009 durch die Bietergemeinschaft Union Bau an der Ausschreibung eines 15-Millionen-Euro-Gesamtauftrages für die Errichtung der gemeindeeigenen Schwimmhalle Cascade teil. „Trotz Fehlern“, wie es in der Anklageschrift heißt, erhielt Union Bau den Zuschlag und die Helmuth Innerbichler GmbH einen Auftrag im Wert von 459.275 Euro (später reduziert auf 223.059 Euro). Gemeindeverwalter dürfen sich bekanntlich nicht an derartigen Ausschreibungen beteiligen.

Die BHKW standen, wie gesagt, im Haus des Bürgermeister-Bruders: Zwei davon gehörten dem Bürgermeister bzw. dem Assessor, der Strom und die Wärme wurden an die von der Gemeinde kontrollierten Taufer GmbH (Präsident: Meinrad Fuchsbrugger) verkauft. Den beiden ehemaligen Gemeindepolitikern wird vorgeworfen, Ausschreibungen durch vorgetäuschte Wettbewerbe beeinflusst zu haben.

Doch im Laufe des Verfahrens standen nicht die Vorhaltungen im Vordergrund, sondern prozessrechtliche Fragen:  Bereits nach Abschluss der Ermittlungen im November 2012 beantragten die Anwälte die Übersetzung von mehreren hundert Seiten Ermittlungsakten vom Deutschen ins Italienische und umgekehrt. Der Grund: Ex-BM Innerbichler hatte Deutsch als Prozesssprache gewählt, Fuchsbrugger Italienisch.

Im Mai 2013 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die beiden damals amtierenden Gemeindeverwalter. Das Hauptverfahren kam nie in Schwung, im Juli vergangenen Jahres musste das Verfahren gegen Innerbichler von jenem gegen Fuchsbrugger abgetrennt und an die Staatsanwaltschaft rückverwiesen werden. Der Grund: Verletzungen von Sprachbestimmungen.

Inzwischen  hat die Staatsanwaltschaft erneut Anklage gegen Innerbichler erhoben, der Schritt kommt aber reichlich spät. Denn laut Auskunft von Verteidiger Marco Mayr verjähren die letzten der vorgehaltenen Straftaten in wenigen Wochen.

In Erwartung, beide Verfahren wieder zusammenzuführen, hat der Richtersenat unter Vorsitz von Carlo Busato die für gestern angesetzte Verhandlung für Fuchsbrugger auf den 11. Juni vertagt. An diesem Termin, so ist sich Anwalt Mayr sicher, wird das Gericht einen vorgezeichneten Schritt setzen: Die Erklärung des Endes des Strafverfahrens wegen eingetretener Verjährung. Beide Angeklagten sind somit strafrechtlich aus dem Schneider. Zivilparteien gibt es in diesem Prozess übrigens keine.

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