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„Keineswegs wieder erlaubt“

Laut der Verbraucherzentrale ist der Vermarktungs-Stopp für die Kryptowährung OneCoin weiterhin aufrecht.

Wie die TAGESZEITUNG berichtete, setzte sich kürzlich der italienische Staatsrat mit der umstrittenen Kryptowährung OneCoin auseinander – genauer gesagt mit der von der Wettbewerbsbehörde AGCM beschlossenen Strafe in Höhe von insgesamt 2,5 Millionen Euro gegenüber zwei OneCoin-Firmen und dem damit zusammenhängenden Vermarktungs-Stopp für OneCoin (Vorwurf eines gesetzlich verbotenen Pyramidensystems).

Die Firmen hatten Rekurs eingereicht und erzielten nach einem Misserfolg beim Verwaltungsgericht nun einen kleinen Sieg vor dem Staatsrat.

In einer Stellungnahme von „OneLife“ heißt es: „Der Staatsrat hat entschieden, dass die Ermittlungsergebnisse der Wettbewerbsbehörde nicht deutlich sind und nicht beweisen, dass die Tätigkeit von OneLife Network unlauter ist. Deshalb sind die getroffenen Maßnahmen ausgesetzt worden und die Schlussfolgerungen müssen nachgeprüft werden.“ Und: „Der italienische Markt ist wieder offen.“

Jetzt hat sich die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) zu Wort gemeldet: „Die verhängte Verwaltungsstrafe (mit gleichzeitigem Verbot der Fortführung des Systems und dessen Bewerbung) ist nach wie vor in Kraft und gültig. Lediglich die Zahlung der Strafe wurde ausgesetzt, bis sich die zuständigen Gerichte ‚in der Sache selbst‘ mit den anhängigen Rekursen befasst haben. Der Markt ist also keinesfalls wieder offen.“

Die VZS spricht von einer „bewusst tendenziösen Auslegung der Gerichtsentscheidung“ und hat den Fall den Behörden gemeldet.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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