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OneCoin wieder erlaubt

Die vielen Profiteure in Südtirol können sich freuen: Ein Gericht hat den Vermarktungs-Stopp für die umstrittene Kryptowährung OneCoin ausgesetzt. UPDATE.

von Heinrich Schwarz

Nach eigenen Angaben hat das OneCoin-Netzwerk über drei Millionen Mitglieder – darunter tausende Südtiroler, die aufgrund einiger höchst erfolgreicher Netzwerker in die Kryptowährung investiert haben. Doch gegen OneCoin wird inzwischen international ermittelt. Vorwürfe wie Betrug und Geldwäsche stehen im Raum.

Einige wenige Personen haben mit OneCoin viele Millionen von Euro verdient. Möglich machte dies das besondere Vermarktungssystem, das für jede angeworbene Person lukrative Bonuszahlungen vorsieht. Einige Südtiroler etwa haben internationale Netzwerke mit zehntausenden Partnern aufgebaut – und sind inzwischen zum Teil wieder ausgestiegen.

Aus Sicht der Anleger lautet die große Frage, was sie mit ihren OneCoins anfangen sollen. Zwar gab es in den letzten Jahren eine hohe Wertsteigerung, doch die virtuelle Währung kann mehr oder weniger nur auf einer relativ fragwürdigen, internen Handelsplattform ausgegeben werden. Und OneCoin unterscheidet sich von Kryptowährungen wie Bitcoin: Während Bitcoin dezentral verwaltet wird und demnach transparent ist, wird OneCoin zentral und damit undurchsichtig verwaltet.

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld ist bei den Ermittlungen gegen OneCoin besonders aktiv. Wie sie der TAGESZEITUNG bestätigte, wurde Mitte Januar in Zusammenarbeit mit Europol und den bulgarischen Behörden eine Razzia in der OneCoin-Zentrale in Sofia durchgeführt. Zahlreiche Beweismittel wurden beschlagnahmt, darunter die Server.

In Italien war bisher nur die Wettbewerbsbehörde AGCM offiziell aktiv. Sie leitete nach Meldung durch die Verbraucherzentrale Südtirol Ermittlungen ein und ordnete vor etwas mehr als einem Jahr vorsorglich den Stopp der Vermarktung und Verbreitung von OneCoin in Italien an. Am Ende der Ermittlungen ein halbes Jahr später kam die AGCM zum Schluss, dass es sich bei OneCoin um ein gesetzlich verbotenes Pyramidensystem handle. OneCoin sei der Deckmantel für ein System, dessen ausschließliches Ziel (und Stütze) die Aufnahme neuer Konsumenten sei.

Gegen die OneCoin-Firmen One Life Network Ltd. (mit Sitz in Belize) und One Network Services Ltd. (mit Sitz in Bulgarien) verhängte die AGCM eine Strafe in Höhe von insgesamt 2,5 Millionen Euro.

Doch die beiden Firmen schauten nicht untätig zu, sondern gingen vor Gericht und reichten Aussetzungsanträge ein. Inzwischen liegen Urteile vor. Beim Verwaltungsgericht Latium blitzte OneCoin ab, doch der Staatsrat nahm die Rekurse vor kurzem an und setzte die Beschlüsse der Wettbewerbsbehörde aus.

One Life Network hat die Mitglieder bereits informiert: „Der italienische Markt ist wieder offen.“

In einer Stellungnahme heißt es unter anderem: „Der italienische Staatsrat hat entschieden, dass die Ermittlungsergebnisse der Wettbewerbsbehörde nicht deutlich sind und nicht beweisen, dass die Tätigkeit von One Life Network unlauter ist. Deshalb sind die getroffenen Maßnahmen ausgesetzt worden und die Schlussfolgerungen müssen nachgeprüft werden.“

UPDATE:

Laut der Verbraucherzentrale ist der Vermarktungs-Stopp für die Kryptowährung OneCoin weiterhin aufrecht.

Siehe: https://www.tageszeitung.it/2018/04/04/keineswegs-wieder-erlaubt/

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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