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Doppelter Steger

Dieter Steger

Weil der Landtag seinen Rücktritt formell erst annehmen muss, bezieht Dieter Steger drei Wochen lang zwei Gehälter.

von Matthias Kofler 

Am Montag hatte Dieter Steger seinen großen Abschiedsaufritt im Hohen Haus: Der Neo-Senator leitete – zur Überraschung von so manchem Landtagskollegen – ein letztes Mal die Sitzung der Fraktionssprecher.

Der Hintergrund: Obwohl Steger Anfang März in den Senat gewählt wurde, ist er bis dato noch nicht als Landtagsabgeordneter zurückgetreten.

Theoretisch hätte der Bozner SVP-Chef die Möglichkeit, so lange im Landtag zu bleiben, bis ihm die Wahlbestätigungskommission mitteilt, dass er auf eines der Ämter verzichten müsse. Das könnte sich aber noch einige Monate hinauszögern.

Während Regionalpräsidenten, Bürgermeister größerer Gemeinden, Polizeichefs, Präfekten und Diplomaten gar nicht zur Parlamentswahl antreten dürfen, ist das bei einfachen Abgeordneten nicht der Fall. Für sie gilt stattdessen das Prinzip der Unvereinbarkeit: Das heißt, die Wahlkommission wird sie dazu auffordern, sich von einem der beiden Ämter zu trennen.

Steger betont, dass er es nicht so weit kommen lassen werde. Er werde so früh wie möglich aus dem Landtag zurücktreten und habe den Präsidenten bereits formell darüber informiert. Allerdings sehe die Geschäftsordnung des Landtags vor, dass der Rücktritt eines Abgeordneten im Landtag von den anderen Abgeordneten formell beschlossen werden müsse. Der Rücktritt könne erst dann vollzogen werden.

Der erstmögliche Termin ist die Landtagssitzung am 10 April. Mit dem für Steger schönen Nebeneffekt, dass er einen guten Monat lang zwei Gehälter bezieht.

Der Neo-Senator erklärt: „Die Senatoren haben am 23. März ihr Amt angetreten. Zuvor gibt es logisch auch keinen Gehalt. Der erstmögliche Termin für meinen Rücktritt ist die Landtagssitzung am 10 April. Und der wird’s auch sein. Schneller ginge es nicht, auch wenn ich wollte, weil die erste Landtagssitzung nach meinem Dienstantritt im Senat eben am 10. April stattfindet.“

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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