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Der Freund der Mutter

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Ein Mann, der die neunjährige Tochter der Lebensgefährtin sexuell missbraucht haben soll, ist zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.

(tom) Missbrauchsfälle werden zuweilen weit nach der Tat offenbar, in diesem Fall drei Jahre später.

Eine 16-jährige Schülerin berichtete einer Sozialassistentin von Vorfällen, die sich zwischen 2009 und 2013 zugetragen haben sollen. In der Bozner Wohnung, in der sie zusammen mit ihrer Mutter und dessen damaligen Lebensgefährtin wohnte.

Es geht um sexuelle Gewalt gegen eine Unter-14-Jährige unter Ausnützung von Gastfreundschaft. Der Täter ist für das Landesgericht Bozen der Freund der Mutter.

Voruntersuchungsrichter Walter Pelino hat die belastenden Aussagen der Schülerin, die mittlerweile 17 Jahre alt ist, für glaubwürdig erachtet: Er verurteilte den Mann, ein Nicht-EU-Bürger, in Abwesenheit zu sieben Jahren Haft.

Das mutmaßliche Opfer hatte von wiederholten Besuchen des Lebensgefährten ihrer Mutter in ihrem Zimmer berichtet. Der Mann habe sich zum ersten Mal in ihr Bett gelegt, als sie neun Jahre alt war. Die nächtlichen Besuche zogen sich über einen Zeitraum von vier Jahren hin, zumeist während die Mutter in ihrem Zimmer schlief. Der Lebensgefährte habe sie nicht nur gestreichelt, sondern auch im Intimbereich berührt, sagte die Schülerin im Spiegelsaal der Staatsanwaltschaft aus.

Externe Zeugen zu den Vorfällen gibt es keine, die Mutter hatte, wie gesagt, geschlafen und nichts mitbekommen. Das mutmaßliche Opfer erklärte, das Geschehene zunächst verdrängt zu haben, mit 16 sprach sie zum ersten Mal darüber. Die Mutter erstattete Strafanzeige gegen ihren inzwischen ausgezogenen Ex-Partner.

Der Ex-Lebensgefährte der Mutter wurde in einem verkürzten Verfahren zur siebenjährigen Haftstrafe verurteilt und profitierte so von einem Drittel Strafnachlass.

 

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