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Entschärftes Berufsverbot

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Der Korruptionsfall im Bozner Spital: Richter Andrea Pappalardo schränkt das Berufsverbot für sechs tatverdächtige Handwerker ein.

(tom) Das Gesetz sieht so etwas tatsächlich vor: Ein Verbot von unternehmerischer Tätigkeit für die Dauer von höchstens zwölf Monaten für den Fall, dass das Unternehmen in eine schwere Straftat verwickelt ist.

In diesem Fall Bestechung eines öffentlichen Beamten.

Deshalb hat Voruntersuchungsrichter Andrea Pappalardo zu Beginn dieser Woche gegen sechs Handwerker, die mit Marco Facchini in Kontakt standen, ein solches Verbot als vorbeugende Maßnahme verhängt.

Am Mittwoch schwächte es Richter Pappalardo auf Antrag der Anwälte der betroffenen Unternehmer ab.

Sie dürfen ab nun für ein Jahr keinen direkten oder indirekten Kontakt mit der öffentlichen Verwaltung haben.

Das heißt, an keiner Ausschreibung teilnehmen, keine Lieferaufträge annehmen und auch nicht als Subunternehmer eingesetzt werden dürfen. Die Verteidiger sind allerdings der Ansicht, dass ein Verbot, Verträge mit dem Sanitätsbetrieb abzuschließen, genügt hätte.

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