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Villa im Grünen

Laut neuem Urbanistik-Gesetz dürfen Gebäude außerhalb des Siedlungsgebietes künftig von 300 auf 1.000 Kubikmeter erweitert werden. Brigitte Foppa kritisiert die Untätigkeit ihrer Oppositionskollegen.

Von Matthias Kofler

Der Landwirtschaftsausschuss des Landtags ist bei der Behandlung des Gesetzentwurfs Raum und Zeit, vorgelegt von Richard Theiner, ein großes Stück weitergekommen. Ziel ist es, die Arbeiten am 104 Artikel starken Mammutgesetz noch in dieser Woche abzuschließen.

Wie Riccardo Dello Sbarba, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses, berichtet, wurde vor allem über die Artikel zur Einschränkung des Bodenverbrauchs (Art. 17), zur Gebietsausstattung (18) und zum Einbehalt des Planungsmehrwerts (19) eingehend diskutiert. Dazu wurden zahlreiche Änderungsanträge vorgelegt und einige auch angenommen.

Besonders umstritten ist die Abänderung am Artikel 17, der die Einschränkung des Bodenverbrauchs beinhaltet. Im Theiner-Entwurf hieß es hierzu: „Außerhalb des Siedlungsgebietes dürfen Wohngebäude, die seit 24. Oktober 1973 mit einer Baumasse von mindestens 300 Kubikmetern bestehen und nicht zu einem geschlossenen Hof gehören, auf maximal 850 Kubikmeter erweitert werden.“

Auf Wunsch der SVP-Abgeordneten wurde die Baumasse nun von 850 auf 1.000 Kubikmeter erweitert.

Riccardo Dello Sbarba bedauert diese Abänderung: „Wir haben gesehen, worum es den SVP-Vertretern im Ausschuss wirklich geht: Sie wollen den Bauern größere Möglichkeiten zum Bau im landwirtschaftlichen Grün verschaffen.“ Der Grüne vermutet, dass Sepp Noggler und Albert Wurzer „im Gegenzug für diese Geschenke beim Wertausgleich die Waffen niedergelegt haben.“ Die SVP-Bauern wollten den Wertausgleich entweder ganz streichen oder zumindest auf 20 Prozent reduzieren. Am Ende einigte man sich darauf, es bei den derzeit vorgesehenen 30 Prozent zu belassen. Stattdessen können nun Gebäude außerhalb des Siedlungsgebietes von 300 auf 1.000 Kubikmeter erweitert werden. „Wer im landwirtschaftlichen Grün eine Hütte besitzt, kann diese zu einer dreimal so großen Villa umbauen“, meint Dello Sbarba.

Harsche Kritik kommt auch von dessen Fraktionskollegin Brigitte Foppa. Sie wirft den Oppositionsvertretern im Landtag Untätigkeit vor. „490 Abänderungsanträge. Die Diskussion bewegt sich auf der Messerschneide zwischen Eigentum und Allgemeinwohl. Leider ist die Opposition – ausgenommen unser Vertreter Riccardo Dello Sbarba – völlig untätig und so hält die gesammelte Bauernschaft von SVP und Freiheitlichen den Landesrat in Schach. So gibt es bisher praktisch nur Verschlechterungen am bereits problematischen Gesetz. Es ist wirklich ein Trauerspiel. Und das alles bei fast völligem Desinteresse der Öffentlichkeit“, so Foppa.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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