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Der Kompromiss

Die 2. Gesetzgebungskommission des Landtags einigt sich beim Urbanistik-Gesetz auf einen Wertausgleich von 30 Prozent. Allerdings greift dieser erst ab erfolgter Zuteilung des Grundstücks.

Von Matthias Kofler

In der Sitzung des 2. Gesetzgebungsausschusses wurde am Montag der umstrittene Artikel 19 des Theiner-Gesetzes Raum und Landschaft behandelt. Dieser handelt vom sogenannten Wertausgleich. Demnach ist die Gemeinde verpflichtet, bei der Flächen-Ausweisung einen Geldbetrag zu erheben, der 30 Prozent des durch die Planungsmaßnahme erhöhten Marktwertes der betroffenen Flächen beträgt.

Während die Arbeitnehmer in der SVP eine Erhöhung des Wertausgleichs auf 50 Prozent forderten, ging den Wirtschaftsverbänden die Bestimmung im Theiner-Gesetz viel zu weit: Bei der Handelskammer hat man bereits den Rechenschieber betätigt, um nachzuweisen, was der im Gesetzentwurf vorgesehene Wertausgleich bringen werde: Eine allgemeine Verteuerung der Immobilienpreise in Südtirol.

Urbanistik-Landesrat Richard Theiner, Einbringer des Gesetzes, hat den vorgesehenen 30-prozentigen Wertausgleich mit dem Hinweis verteidigt, es ändere sich in finanzieller Hinsicht gegenüber dem aktuellen Gesetz nicht viel. Bei einer Enteignung gehen 32 Prozent des Mehrwerts (als Grundstücks) an die Gemeinde, der Rest bleibe dem Eigentümer. Dies nach den derzeitigen Regeln für die Abtretung von 60 Prozent eines umgewidmeten des Grundstücks für den geförderten Wohnbau.

In der Kommission des Landtags einigte man sich am Montag auf einen Kompromiss: Demnach bleibt es bei dem 30-prozentigen Wertausgleich. Allerdings wird dieser nicht mehr bei der Umwidmung, sondern erst bei erfolgter Zuteilung der Fläche erhoben.

Damit konnten die beiden Lager in der SVP (Bauern und Arbeitnehmer) ihr Gesicht wahren. Nachdem auch die Volkspartei in Sachen Wertausgleich stark gespalten ist, galt der Artikel 19 als Knackpunkt für das gesamte Gesetz. Und es gab nicht wenige, die voraussagten, dass das Urbanistik-Gesetz deshalb in dieser Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet wird. Mit dem Kompromiss hat Landesrat Richard Theiner einen wichtigen Etappensieg erzielt.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (17)

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  • rota

    Wohl eher ein Schuss nach hinten. Vor Wahlen gelten andere ungerechte Regeln.

  • einereiner

    30% Abgabe zusätzlich zu den Steuern, somit zahlt der Grundstücksverkäufer insgesamt 70% Steuern.
    Das ist ein sehr effektives Gesetz um die Bauwut in Südtirol einzubremsen, das Zubetonieren unserer Landschaft zu verlangsamen und die Wohnungspreise in die Höhe zu treiben. Die Baufirmen und Spekulanten mit ihren auf Vorrat gekauften landwirtschaftlichen Gründen um die Städte herum werden heute beim Morgenkaffee ordentlich schlucken und sich auf ein längeres Halten der Grundstücke einstellen.

    • tiroler

      Dein Neid und deine Schadenfreude werden dich auch nicht glücklich machen

    • wisoiundnetderfranz

      Ja ist schon blöd… wenn man für einen Quadratmeter, der als landwirtschaftlicher Grund vielleicht 50 Euro wert war…, nach der Umwidmung plötzlich vielleicht 450 Euro…, wenn man dann von den 450 Euro 30% für die Allgemeinheit abgeben muss…
      Da bleiben dem ursprünglichen Eigentümer ja grad mal 215 Euro Wertsteigerung…

      • einereiner

        Nein, du vergisst die anderen Steuern. Am Ende bleiben von deinen 450 Euro noch 135 für den Verkäufer.

        • wisoiundnetderfranz

          Ich hab ausschließlich von Wertsteigerung gesprochen!
          Wenn dir von 450 Euro nach Steuern nur mehr 135 Euro gebilieben sind, dann hast du ganz eindeutig etwas falsch gemacht oder es ist höchste Zeit den Steuerberater zu wechseln!

          • einereiner

            Du redest nur von Wertsteigerung und vergisst die Einkommensteuer! Aber auch die muss bezahlt werden. Somit bleiben am Ende nur noch 30% vom Verkaufspreis übrig. Und wie owl schreibt, werden die Baugründe deutlich teurer werden. Und somit die Wohnungen! Die SVP redet von leistbaren Wohnen und macht genau das Gegenteil! Ich hab schon genug Wohnungen, die steigen jetzt im Wert. Die Investoren werden noch mehr nach Nordtirol ausweichen.

          • wisoiundnetderfranz

            Soviel Einkommenssteuer wie du schreibts wird da gar nicht fällig!
            Und außerdem reden wir von Landwirtschaftlichem Grund, der umgewidmet wird – wird er nicht umgewidmet, brauchst du ja keine Einkommenssteuer zahlen, dann hast du aber auch keine Wertsteigerung, die dir netto in der Tasche bleibt. Das muss auch mal klar sein.
            Über Nacht werde ich mit Arbeiten niemals so reich werden!!!

          • einereiner

            Du bist neidisch und siehst nur was der andere kriegt und willst ihn schädigen.
            Ich rede davon, dass der „andere“ jetzt weniger bekommt als früher und deshalb weniger Lust zum Verkaufen hat. Somit steigen die Preise und die Wohnungen werden teurer. Das ist das Gegenteil von dem was die EsseVuPi dauernd predigt. Ist das so schwer zu verstehen?

          • wisoiundnetderfranz

            wenn man jetzt weniger bekommt, kann es doch auch sein, dass man bis jetzt zu viel bekommen hat…
            warum soll der „glückliche“ einzelne auf kosten der allgemeinheit solche geschäfte machen?
            ich weiß, ich bin ein idealist und damit leider weit weg von der realität – leider!

  • owl

    An einem Gesetz wie dem Urbanistikgesetz sollten keine Ideologen arbeiten dürfen. Ganz abgesehen davon, dass der Theiner von der Thematik keine Ahnung hat, weil er zur Urbanistik eh nur wie die Jungfrau zum Kind gekommen ist.

    Ich würde jede Wette eingehen, dass die Baugründe teurer werden. (Obwohl der Theiner ja angeblich das Gegenteil bewirken will). Es sei denn, sie werden in kommunistischer Manier enteignet.

    Grund 1:
    Grundbesitzer werden jetzt ihre Grundstücke noch weniger zum Verkauf anbieten, was das Angebot verknappen wird, was wiederum automatisch zu höheren Preisen führen wird.

    Grund 2:
    Diejenigen, die einen (potentiellen) Baugrund noch hergeben, werden die Abgaben einzukalkulieren wissen.

    Grund 3:
    Es wird noch etwas eintreten, was anscheinend noch niemand in Erwägung gezogen hat. Es wird Bürgermeister geben (nicht alle) die – aus welchen Gründen auch immer – ein Interesse daran haben, dass Geld in die Gemeindekassen fließt. Z.B. um Prestigeprojekte zu verwirklichen.
    Ich möchte nichts unterstellen: aber Einzelne könnten möglicherweise sogar ein Interesse an höheren Grundstückspreisen haben.
    Natürlich wird das jeder aufs heftigste bestreiten.

    Solche Gedanken macht sich ein Theiner aber anscheinend nicht oder er ignoriert sie. Es ist nichts Neues, dass Ideologen meistens das Gegenteil von dem erreichen, was sie wollen. Das ist nicht das Problem.
    Das Problem ist, dass es andere auslöffeln müssen.

  • wisoiundnetderfranz

    Wenn die Abgabe von 30% so uninteressant ist, warum gibt es dann schon heute so viele Fälle, wo der Art.36/bis mit eben dieser Abgabe angewendet wird, um einen privaten Baugrund zu bekommen?

  • noando

    entgegen der aussage, dass diese besteuerung ein hemmnis für den handel an grundstücke führen wird, finde ich die abgabe in ordnung. ich finde aber, man könnte den wertausgleich etwas mehr senken. im vergleich: steuern auf kapitalzuwächse 26%, steuern auf kapitalzuwächse bei staatspapiere 12,5%, steuern im handel 10-22%, … ich glaube, eine besteuerung des wertzuwachs von 10-15% wäre angemessener.

    die aussage, dass ein verkäufer ohne besteuerung des mehrwerts ca. 40% Steuern zahlt, und mit wertausgleich ca. 70% ist wohl eher falsch. hat mein grund eine wertsteigerung erfahren, bleibt eine wertsteigerung von 70% welche ich beim verkaufspreis mehr habe – oder etwa nicht?

    die nachfolgende besteuerung, eben auch mit irpef, bleibt ja die selbe

    • einereiner

      @ noando
      Zuerst kommen die 30% Wertzuwachs weg und fliessen zum Bürgermeister. Danach kommt die Einkommenssteuer von über 50% und fliesst nach Rom. Am Ende bleiben dem Verkäufer 30%, somit hat er 70% Steuern bezahlt. Rechenbeispiele dazu gibts von der Handelskammer und dem Bauernbund.

      • noando

        aber sind sie total gegen den wertausgleich, oder finden sie eine besteuerung eines wertzuwachses schon vertretbar? ich denke, dass auch sie, als teil der gemeinschaft, eine besteuerung auf eine wertsteigerung (auf einen gewinn), durch die öffentliche hand eingeleitet und welche mit schaffung von baugrund, auch der allgemeinheit dient, nachvollziehen können. ich glaube nicht, dass sie als vertreter dieser zunft, kein verständnis dafür haben können.

        • einereiner

          Der Wertzuwachs wird ja schon dadurch besteuert, dass beim Verkauf die Einkommenssteuer von über 50 % greift. Das reicht! Alles weitere ist Diebstahl.

        • wisoiundnetderfranz

          der wert darf natürlich nicht unter den ursprünglichen wert des grundstücks sinken, das wäre diebstahl am privateigentum
          wenn er allerdings über den ursprünglichen wert steigt ist es diebstahl an der allgemeinheit!
          ansonsten würde ich knallhart keine umwidmung vornehmen, du wirst es kaum glauben, aber es gibt immer eine andere lösung und jemanden der trotzdem sein grundstück zur verfügung stellt…

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