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Wenn Bauern streiten

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Am 31. August 2013 kam es bei Flaas, Gemeinde Jenesien, zu einer wilden Schlägerei zwischen vier Bauern. Nun wurden sie am Landesgericht wegen Körperverletzung zu Haftstrafen verurteilt.

von Thomas Vikoler

Eine Strafanzeige ist kein objektives Beweismittel, aber der Anstoß zu einem Strafverfahren. In diesem Fall gab es vier Anzeigen ein Hauptverfahren, zu dem nun am Bozner Landesgericht ebenso viele Schuldsprüche ergingen. Die mutmaßlichen Täter sind also gleichzeitig auch Opfer.

Allein den vier Anzeigen nach müssen sich an jenem 31. August 2013 auf einem Grundstück in Flaas, Gemeinde Jenesien, wilde Szenen abgespielt haben: Es flogen Fäuste, Bretter, auch eine Brechstange, ein sogenannter Geißfuß, wurde eingesetzt. Mit diesem wurde die Windschutzscheibe eines Mitsubishi Pajero zertrümmert, die Teilnehmer des Gefechts, alles Bauern aus der Gegend, trugen verschiedene Knochenbrüche und Prellungen davon.

Die schwerste Verletzung war zweifellos ein mehrfacher Knochenbruch im Bereich des rechten Auges, den ein 56-jähriger Bauer, W.Z., erlitt. Dessen Sohn, G.Z., 26, ebenfalls in die Schlägerei involviert, berichtete davon, dass F.T., 56, seinem Vater den Geißfuß von hinten seitlich auf den Kopf schlug. „Er verfolgte meinen Vater rund 200 Meter entlang der Landstraße und schlug mit dem Brecheisen auf ihn ein“, heißt es in der Strafanzeige.

Warum diese Gewalteskalation an einem Sommernachmittag oberhalb des malerischen Weilers Flaas?

Offenbar beklagte G.Z. den Verlust von 40 Schrauben, die nach dem Abbruch eines Zaunes übriggeblieben waren. Zusammen mit C.W., 26, einem weiteren späteren Teilnehmer der Schlägerei, begab er sich zu F.T., der gerade auf seinem Grundstück herumwerkte. Er beschuldigte ihn, die 40 Schrauben gestohlen zu haben, was dieser abstritt. Der verbale Streit artete in eine Prügelei aus, laut Anzeige bedrohte F.T. die beiden Besucher mit einem Holzbrett.

Eine Viertelstunde später kehrten sie – in Begleitung von W.Z. – auf das Grundstück zurück, wo es sehr bald zur Sache ging. Der Grundeigentümer sprach schwere Drohungen aus („I schlog di o“) und wehrte sich gegen die Attacken seiner drei Gegner, deren Auftritt er später als „Strafaktion“ bezeichnete. Wie er selbst in seiner Anzeige einräumte, bediente er sich dabei auch der Brechstange. In seiner Anzeige steht freilich nicht, dass er damit auf F.T. einschlug und ihn damit schwer im Augenbereich verletzte.

Für Richterin Carla Scheidle, die nun alle vier Teilnehmer der Schlägerei wegen Körperverletzung verurteilte, ist dies jedenfalls erwiesen. Der Mann mit de Geißfuß, F.T., wurde mit einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung zur höchsten Strafe verurteilt. Dies trotz der Zuerkennung allgemein mildernder Umstände, weil er sich alleine gegen drei Gegner verteidigen musste. Außerdem muss er dem Opfer seiner Brechstangen-Attacke, W.Z., eine Anzahlung von 8.000 Euro Schmerzensgeld leisten, den beiden anderen Teilnehmern 3.000 bzw. 1.000 Euro. Die Zahlungen sind sofort vollstreckbar.

W.Z. und G.Z. wurden hingegen zu einem Jahr Haft verurteilt, ihr Begleiter C.W. zu vier Monaten Haft. Sie müssen ihrem Opfer, F.T., zusammen 12.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, denn auch er wurde im Zuge des Gefecht erheblich verletzt: Knochenbrüche und Prellungen.

In seiner Anzeige hatte er berichtet, dass W.Z. einige Zeit vor dem Gefecht die Zufahrt zu seinem Grundstück mit einer Ladung Mist versperrt habe.

 

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Kommentare (6)

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  • meinemeinung

    Bauerntheater oder ? die Strafen sind jedenfalls zu gering ,bei Körperverletzungen sollten Strafen erheblich größer ausfallen , je geringer die Strafen , umso weniger Hemmungen hat man einen zu hauen ,meine Meinung

    • andreas

      Ja mein Gott, wenn sie meinen sich gegenseitig die Schädel einschlagen zu müssen, was soll’s, sind erwachsene Leute.
      Nebenbei kassiert einer 12.000 Euro, muss die aber wieder den anderen 3 geben, ein Nullsummenspiel.
      Jetzt sind sie vorbestraft und die Anwaltkosten, das hätten sie anders regeln können.

  • prof

    Hier wird von Schrauben berichtet,aber anscheinend ging es doch um einen Zaun welcher errichtet wurde und dabei nicht genau die Grenze zum anderen Grundstück eingehalten wurde.
    Also nichts mit tschegglalarm und Schrauben aus Gold.

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