Du befindest dich hier: Home » Chronik » Der Anklageverzicht

Der Anklageverzicht

 

Foto: 123RF.com

Novum am Rechnungshof: Die Staatsanwaltschaft zieht eine Anklage – jene zum Ausflug der Gemeinde Welsberg – zurück.

(tom) Die zehn anwesenden Beschuldigten schauen ziemlich verdutzt, als Staatsanwältin Alessia Di Gregorio mitteilt, dass sie auf die Anklage gegen sie verzichte. Und verweist auf Artikel 110, Absatz 2 der im Jahre 2016 reformierten Prozessordnung.

Laut der neuen Bestimmung, die bisher hierzulande nicht angewandt wurde, ist dieser Schritt geboten, wenn es zu denselben Vorwürfen strafrechtlich einen Freispruch mit der Formel „weil keine strafbare Handlung vorliegt“ gegeben hat.

Am 20. Dezember wählte sie Einzelrichter Stefan Tappeiner in seinem Urteil zum Strafprozess gegen elf Welsberger Gemeindeverwalter wegen des ominösen Betriebsausfluges auf den Achensee im Juni 2015. Gegen SVP-Bürgermeister Albin Schwingshackl und zehn Beamte war deshalb ein Strafverfahren wegen Unterbrechung eines öffentlichen Dienstes eingeleitet worden. Weil die Staatsanwaltschaft nicht Berufung einlegt, wird der Freispruch am 20. Februar rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof wurde ebenfalls aktiv und forderte insgesamt 45.000 Euro Schadenersatz. Der Bürgermeister sollte 9.800 Euro zahlen, die übrigen Ausflugsteilnehmer jeweils 3.200 Euro.

Die Forderung ist seit gestern hinfällig, das Verfahren aber dennoch nicht abgeschlossen. Weil einer der Beschuldigten gestern krankheitsbedingt abwesend war, will sein Anwalt Karl Taber erst mit ihm darüber beraten, ob er den Anklageverzicht akzeptiert.

Dies dürfte bis zur nächsten Verhandlung am 15. März geschehen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (3)

Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen

  • robby

    Bedenklich an diesem Fall finde ich die Tatsache, dass die jetzt freigesprochenen 11 Personen trotzdem auf den – nicht unwesentlichen – Anwaltskosten sitzen bleiben. Das ist alles andere als gerecht und ich finde, diese Kosten müssten die Ankläger, also Staatsanwaltschaft und Rechnungshof tragen. Nicht der Steuerzahler wie manchmal üblich, nein, die verantwortlichen Personen höchstpersönlich. Ich bin überzeugt dann würden diese Damen und Herren etwas vorsichtiger und überlegter Anklage erheben. .

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen